13.06.2012
BGW - PRESSEINFORMATION vom 12. Juni 2012:
Neuer Gefahrtarif der BGW: Berufsgenossenschaft senkt wichtigen Beitragsfaktor für Tierärzte und Schädlingsbekämpfer um 30 Prozent
Hamburg. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) wird zum 1. Januar 2013 den Unfallversicherungsbeitrag für Tierärzte und Schädlingsbekämpfer reduzieren. Grund: Das Unfall- und Erkrankungsrisiko in dieser Branchengruppe ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Dadurch sinkt die sogenannte Gefahrklasse, die einen wesentlichen Faktor für die Beitragsberechnung der BGW darstellt, um 30 Prozent. Erstmals spürbar wird die Entlastung für die Praxen und Betriebe im Frühjahr 2014, wenn die Berufsgenossenschaft rückwirkend den Jahresbeitrag für 2013 erhebt.
Wie bei den anderen Sozialversicherungen ist der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung von der Höhe der Löhne und Gehälter der versicherten Arbeitnehmer, von der Höhe der Versicherungssumme der versicherten Arbeitgeber und von den Ausgaben der Versicherung abhängig. Zusätzlich spielt im Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft das Unfall- und Erkrankungsrisiko im jeweiligen Gewerbe eine Rolle, das grundsätzlich alle sechs Jahre neu ermittelt wird und sich in der Gefahrklasse ausdrückt. Aktuell hat die BGW ihren vierten Gefahrtarif festgelegt, der ab dem Beitragsjahr 2013 gelten wird. Der entsprechende Beschluss geht in Kürze zur Genehmigung ans Bundesversicherungsamt.
Maßgeblich für die Berechnung der Gefahrklasse ist das Verhältnis aus Entschädigungsleistungen und Entgelten in den einzelnen Branchen. Um zu hohen Beitragsschwankungen vorzubeugen, werden dabei kleinere Gewerbezweige mit ähnlich hohem Risiko zu Gruppen zusammengefasst. Auch Tierarztpraxen und Schädlingsbekämpfungsbetriebe bilden eine solche Gruppe, Gefahrtarifstelle genannt.
Die Gefahrklasse wird jeweils auf der Basis eines vorangegangenen sechsjährigen Beobachtungszeitraums ermittelt. Bei den Tierärzten und Schädlingsbekämpfern ist das Verhältnis aus Entschädigungsleistungen und Entgelten seit der letzten Berechnung im Jahr 2006 so stark zurückgegangen, dass die Gefahrklasse zum 1. Januar 2013 von 13,7 auf 9,53 – und damit um 30 Prozent – gesenkt werden kann. Positiv ausgewirkt haben sich unter anderem strukturelle Veränderungen. So hat in der Branche der Tierärzte der Anteil versicherter Praxisbeschäftigter mit niedrigerem Unfall- und Erkrankungsrisiko gegenüber den versicherten Praxisinhabern mit höherem Gefährdungspotenzial zugenommen. Davon profitiert ab dem Beitragsjahr 2013 die gesamte Gefahrtarifstelle.