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Tierärztliche Gebühren

Gebührenordnung für Tierärzte - Was ist das?

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhalter und Tierarzt zu wahren. Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend.  

 

Von Bedeutung für den Tierhalter ist ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung. Das Honorar sichert nicht nur den Lebensunterhalt des Tierarztes, sondern deckt auch die Kosten und den Investitions- und Innovationsbedarf der tierärztlichen Praxis.


Das Gebührenverzeichnis der GOT

 

Rund 800 tierärztliche Einzelleistungen und Behandlungsschritte sind hier mit ihrem Gebührensatz beziffert. Das Gebührenverzeichnis enthält keine Endpreise für Behandlungen. Die Gebührensätze der medizinischen Einzelschritte müssen nach dem Baukastenprinzip kombiniert werden, um eine vollständige Behandlung berechnen zu können. Dies ist notwendig, um den individuellen Behandlungsbedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.  

 

Die Gliederung in einzelne Behandlungsschritte erfordert medizinisches Verständnis und ist für den Laien nicht immer ohne Erläuterung nachvollziehbar. Mißverständnisse und Mißinterpretationen sind daher nicht selten, insbesondere wenn in Presseberichten aus der GOT zitiert wird.


Struktur des Gebührenverzeichnisses:



Anwendung des Gebührenverzeichnisses:
Collie Timm, 7 Jahre, soll wegen einer Prostatazyste kastriert werden:

Durch eine Allgemeine Untersuchung stellt der Tierarzt die Narkosefähigkeit des Patienten fest.

 

Für den Eingriff wählt er eine Injektionsnarkose, dh. Timm erhält ein flüssiges Narkosemittel, das in eine Vene gespritzt wird.

 

Nach der Kastrationsoperation braucht Timm zum Schutz vor Infektionen ein Antibiotikum, das ihm durch eine Injektion unter die Haut verabreicht wird.

Das Beispiel zeigt: der in der GOT aufgeführte Begriff "Kastration" bezeichnet lediglich den operativen Eingriff, nicht aber alle Maßnahmen, die zur Durchführung einer Kastration notwendig sind.

 

Zu den Grundleistungen einer tierärztlichen Praxis gehört immer eine Untersuchung des Patienten, alle weiteren Maßnahmen hängen vom Ergebnis der Erst-Untersuchung ab. Würde der Tierarzt Anzeichen einer Herzerkrankung feststellen, müßten zunächst Herz und Kreislauf eingehender untersucht werden.  Möglicherweise könnte ein anderes Narkoseverfahren erforderlich sein und eine intravenöse Infusion notwendig werden, um bei einem narkoseempfindlichen Risikopatienten die Kastration ohne Gefährdung durchzuführen.  Solche individuellen medizinischen Leistungen können im Gebührenverzeichnis nicht mit Pauschalpreisen berücksichtigt werden.


Dr. med. vet. Bärbel Koob, bpt


© Bundesverband Praktizierender Tierärzte, bpt
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