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Im Zuge der ab Juli geltenden neuen EU-Grenzverkehrregelung für Hunde, Katzen und Frettchen, hat Schweden seine Vorschriften für die Einfuhr von Hunden und Katzen in ein und aus einem EU-Land geändert.
Ab 03. 07. gelten die folgenden Bedingungen:
Die derzeit geltenden Einfuhranforderungen Schwedens werden mit Wirkung vom 03.07.2004 aufgehoben: Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt jedoch, dass alle Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden.
Wer seinen Hund oder seine Katze vor dem 3. Juli 2004 nach Schweden einführen will, muss wie bisher einen entsprechenden Antrag beim Zentralamt für Landwirtschaft stellen sowie 400 SEK Bearbeitungsgebühr zahlen.
Bei speziellen Fragen stehen das
Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft, S-551 82 Jönköping,
Tel.: +46 36-15 50 00 Zentrale, Fax: +46 36-19 05 46
E-Mail: jordbruksverket@sjv.se,, Internet: www.sjv.se
oder die
Schwedische Botschaft, Rauchstraße 1, D-10787 Berlin,
Tel.: +49-30-50 50 60/Fax: +49-30-50 50 67 80
Internet: www.schweden.org
als zuständige Ansprechpartner für Auskünfte in schwedischer, englischer und deutscher Sprache zur Verfügung. Weitere Informationen über die neuen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Zentralamtes für Landwirtschaft unter folgender Adresse veröffentlicht: www.sjv.se.
Unter anderem werden in Kürze dort weitere Informationen über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern sowie zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern veröffentlicht. Auf dieser Website sind Anforderungen hinsichtlich der Einfuhr aus Beitrittsländern nachzulesen, sobald die EU-Kommission den endgültigen Tollwutstatus dieser Anschlussländer festgestellt hat.
Quelle: BMVEL
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