Katze beim Tierarzt
 
 

Arzneimittel für Tiere - Was man darüber wissen sollte

© Jöhnssen/bpt

Viele Tierhalter gehen, ohne beim Tierarzt gewesen zu sein, in die Apotheke, um sich dort Medikamente für ihre Tiere zu besorgen.

Diese Selbstmedikation kann aber gefährlich werden, denn:

  • aus der Sicht des Laien sind Krankheitssymptome eines Tieres sehr leicht falsch zu deuten;
  • hinter einem harmlos erscheinenden Symptom verbirgt sich oftmals eine ernst zu nehmende Erkrankung, die der unverzüglichen Behandlung durch den Tierarzt bedarf;
  • gegen leichte Erkrankungen könnten Sie mit zu drastischen Mitteln vorgehen;
  • verschiedene Tierarten können auf dasselbe Medikament in sehr unterschiedlicher Weise reagieren;
  • Arzneimittel zur Linderung menschlicher Beschwerden können - bei Ihrem Tier angewandt  - unter Umständen tödlich wirken oder ihm erhebliches Leid und  Schmerzen zufügen. Aspirin zum Beispiel kann bei Hunden und Katzen schwerste Erbrechen und Durchfälle verursachen.

Ein falsch eingesetztes Medikament schadet mehr als es nützt. Was das Tier des Nachbarn von seinem Leiden kuriert hat, kann für Ihr eigenes Tier von schwerem Schaden sein.

Das oberste Gebot eines jeden verantwortungsvollen Tierhalters: Die tierärztliche Diagnose!

Die fehlende tierärztliche Diagnose führt vielfach auch zu unnützer Geldausgabe. So wird beispielsweise nicht jeder Bandwurm durch die routinemäßige jährliche Wurmkur wirksam bekämpft. Mit seiner Diagnose leitet der Tierarzt die gezielte medikamentelle Behandlung ein.

Medikamente für Tiere erfordern die Festlegung einer individuellen Dosierung, die nur der Tierarzt allein vornehmen kann.

Sie wird bestimmt durch Tierart und -alter, Gewicht und Zustand des Tieres. Je kleiner die Tierart, desto rascher der Stoffwechsel und damit die Verarbeitung des Medikamentes im Körper des Tieres und umgekehrt. Hiervon werden Dosis und Anwendungshäufigkeit eines Medikamentes bestimmt.

Der Tierarzt kennt diese Wirkzusammenhänge und trägt ihnen Rechnung. Er berücksichtigt bei der Behandlung Ihres Tieres die tierart- und rasse-spezifischen Unterschiede in der Wirksamkeit der Medikamente.

Der Tierarzt hat nicht nur das Recht, Tierarzneimittel anzuwenden, er ist auch berechtigt, dem Tierhalter Arzneimittel abzugeben. Er wird Ihnen erklären, wie das Tierarzneimittel Ihrem Tier am besten zu verarbreichen ist, und Ihnen raten, welche Vorsichtmaßnahmen bei äußerlicher Anwendung des Arzneimittels auch zum Schutz für Ihre Kinder geboten sind.

Tierärztliche Erfahrung zeigt: Häufig werden Tiere erst im fortgeschrittenen Krankheitsstadium vorgestellt. Für das Tier ist somit die sofortige Verfügbarkeit von Arzneimitteln unabdingbar. Das ist durch die tierärztliche Hausapotheke gesichert. Die Hausapotheke Ihres Tierarztes ist also Notwendigkeit und Service zugleich.

Und in dem Zusammenhang: Wie in der Humanmedizin dürfen auch für das Tier verschreibungspflichtige Arzneimittel in Apotheken nicht ohne Rezept abgegeben werden. Die vom Gesetzgeber geschaffene Pflicht zur Vorlage eines Rezeptes dient Schutzzwecken: Es gilt, gesundheitliche Schäden von Mensch und Tier zu vermeiden und den notwendigen bestimmungsgemäßen Gebrauch von Medikamenten zu sichern. Daher sind wegen ihrer zum Teil hochwirksamen Substanzen - und damit unter anderem auch möglicher Nebenwirkungen - viele Präparate verschreibungspflichtig. Der Tierhalter, der sich verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept verschafft, handelt nicht zum Wohle seines Tieres, sondern grob fahrlässig!

Ihr Tier kann nicht sprechen. Gehen Sie deshalb rechtzeitig zu Ihrem Tierarzt, wenn Ihr Tier die ersten Erkrankungssymptome zeigt - von ihm werden Sie fachkundige Hilfe erhalten!

Fazit: Die beste medikamentöse Versorgung für Ihr Haustier erhalten Sie nur bei Ihrem Tierarzt – denn: er ist IHR FACHMANN FÜR TIERARZNEIMITTEL!


Foto: Jöhnssen/bpt

 
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