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Im Fokus

bpt-Präsidium fordert

sachgerechte Tierseuchenpolitik

Blauzungenimpfung
In seiner jüngsten Sitzung am 19. November hat das Präsidium des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) seine Kritik am Vorgehen einiger Bundesländer erneuert, wonach die flächendeckende Pflichtimpfung gegen die Blauzungenerkrankung Serotyp 8 bei Rindern, Schafen und Ziegen ab dem Jahr 2010 abgeschafft und durch eine freiwillige Impfung ersetzt werden soll. Dieses Vorgehen stellt aus Sicht des bpt-Präsidiums nicht nur die Grundzüge der Tierseuchenbekämpfung in Deutschland in Frage, sondern widerspricht allen fachlichen Empfehlungen. Das Präsidium fordert deshalb die Bundesländer auf, auch in 2010 an der Pflichtimpfung festzuhalten.

Deutliche Kritik übt das Präsidium auch an einer Entschließung des Deutschen Bauernverbandes, wonach die Impfung der Tiere im Falle der Freiwilligkeit aus Kostengründen durch den Tierhalter selbst erfolgen soll. Damit ginge nicht nur der Überblick über das Seuchengeschehen in Deutschland verloren, sondern es stiege auch die Gefahr der Seuchen- und Krankheitsverschleppung. Eine effektive Kontrolle des Impfstoffeinsatzes wäre nicht mehr gewährleistet. Es sind außerdem empfindliche Handelsbeschränkungen für Zuchtvieh zu erwarten. Mit der vom DBV propagierten Tierseuchenpolitik würde Deutschland noch hinter das vielzitierte Negativbeispiel Großbritannien zurückfallen.

Viehverkehrsverordnung
Die Implantation von Transpondern ist nach der Definition des Veterinary Act der Europäischen Tierärztevereinigung FVE ein invasiver Eingriff und darf daher nur von Tierärzten vorgenommen werden. Es ist deshalb höchst bedenklich, dass in der am

18. Dezember 2009 vom Bundesrat zu verabschiedenden Viehverkehrsverordnung auch Laien, die „Brennmeister“ der Pferdezuchtverbände, ohne Schulung und besondere Kenntnisse Transponder setzen dürfen. Der Bundesrat würde damit alle fachlichen Bedenken im Hinblick auf mögliche Schädigungen von Gefäßen und Nerven durch eine laienhafte Transponderimplantation negieren (Tierschutz) und im Falle von Lebensmittel liefernden Tieren auch leichtfertig die Verbrauchersicherheit gefährden. Das bpt-Präsidium fordert daher die Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, dafür Sorge zu tragen, die Kennzeichnung von Einhufern ausschließlich durch den Tierarzt durchführen zu lassen.


© Bundesverband Praktizierender Tierärzte, bpt
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