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Tierärztliche Gebühren


GOT ab 8. Juli 2008 in Kraft:

 

Zum 8. Juli 2008 tritt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Sie löst die bisherige GOT aus 1999 ab. Mit der Neufassung der GOT werden die Einfachsätze um 12% angehoben und der Ostabschlag abgeschafft. Alle in eigener Praxis niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, die GOT-(Mindest-)sätze einzuhalten."

 

Damit einhergehend werden nach den §§5 Abs.3 und 6 Abs.3 des Gehalts-Tarifvertrages für Tierarzthelferinnen auch die Vergütungen für Tierarzthelferinnen/Tiermedizinische Fachangestellte sowie für Auszubildende zu diesem Beruf in den neuen Bundesländern ab dem 08.07.2008 dem Westniveau angeglichen und somit um jeweils 10% heraufgesetzt.

 


GOT gültig ab 8. Juli 2008
Aktuelle Version der GOT mit den Kommentierungen der BTK, erstellt von der Firma Albrecht, pdf.Dokumt (2 MB)
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