Musterarbeitsvertrag

Umfragen in der Tierärzteschaft haben gezeigt, dass bei vielen Arbeitgebern und  Arbeitnehmern kaum Wissen über die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts vorhanden ist. Daraus resultieren häufig Probleme bei der Arbeitszeiterfassung und der Vergütung. Der bpt-Arbeitskreis "Angestellte Tierärzte" hat deshalb einen neuen Musterarbeitsvertrag entwickelt, der eine Fülle wichtiger Erläuterungen zur Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen bietet. 

Modulare Auswahlmöglichkeiten und wichtige rechtliche Anmerkungen ermöglichen sowohl tierärztlichen Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern, das Anstellungsverhältnis von Beginn an einwandfrei, zeitgemäß und fair zu gestalten. Dabei sind spezifische Besonderheiten des Tierarztberufs berücksichtigt, wie Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Dienstfahrzeug und Berufshaftpflicht.

Da die Aufklärung aller Tierärzte über die gesetzlichen Bestimmungen als dringlich angesehen wird, ist der Musterarbeitsvertrag unabhängig von einer bpt-Mitgliedschaft für alle Tierärzte zugänglich.

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