02.11.2020
Nach Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Freitag bestätigt, dass
Geflügelpest bei einer Wildente in Hamburg, einem Mäusebussard in
Mecklenburg-Vorpommern und verschiedenen Wildvögeln in Schleswig-Holstein
nachgewiesen wurde.
Bisher handelt es
sich nur um einzelne Fälle.
Das
FLI hatte bereits Anfang Oktober darauf hingewiesen, dass im Herbst mit
den Zugvögeln auch Infektionen von Wildvögeln mit Geflügelpest auftreten können
und das Risiko eines Eintrags nach Deutschland als hoch eingestuft.
Die
zuständigen Behörden der Bundesländer sind nun aufgefordert, die Situation
genau zu beobachten und Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker
Wildvögel zu intensivieren.
Auch
Geflügelhalter sind aufgefordert, Vorsorge zu betreiben und ihre Bestände zu
beobachten.
Über
die konkreten Maßnahmen entscheidet die für die Tierseuchenbekämpfung
zuständige Behörde vor Ort.
Das
BMEL weist darauf hin: Auch, wenn bislang keine Übertragung der in
diesen Fällen nachgewiesenen Virustypen H5N8 und H5N5 auf den Menschen bekannt
sind, sollen tote Vögel nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des
Erregers zu verhindern. Grundsätzlich sind die generellen Hygiene- und
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln konsequent einzuhalten.
Für
den Handel bestehen mit dem Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln keine
Beschränkungen.
FLI-Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland