06.10.2021
Im Bundesgesetzblatt Nr. 70 vom 4. Oktober 2021 wurde das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) veröffentlicht. Mit dem TAMG erfolgt nicht nur eine Trennung von human- und tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften, v. a. erfolgt damit eine Anpassung der nationalen Regelungen an die zum 28. Januar 2022 in Kraft tretende EU-Tierarzneimittelverordnung.
Uns ist es gelungen, etliche für die Praxis wichtige Punkte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu verankern, wie Erhalt der rechtssicheren 7/31-Tage-Regelung, unbürokratische Behandlungsanweisung, Straffreiheit beim Verstoß gegen die zulassungskonforme AM-Anwendung und Schaffung einer Öffnungsklausel für den Versandhandel für die Weiterbehandlung von Heimtieren.