Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften veröffentlicht

06.10.2021

Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt Nr. 70 vom 4. Oktober 2021 wurde das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) veröffentlicht. Mit dem TAMG erfolgt nicht nur eine Trennung von human- und tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften, v. a. erfolgt damit eine Anpassung der nationalen Regelungen an die zum 28. Januar 2022 in Kraft tretende EU-Tierarzneimittelverordnung.

Uns ist es gelungen, etliche für die Praxis wichtige Punkte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu verankern, wie Erhalt der rechtssicheren 7/31-Tage-Regelung, unbürokratische Behandlungsanweisung, Straffreiheit beim Verstoß gegen die zulassungskonforme AM-Anwendung und Schaffung einer Öffnungsklausel für den Versandhandel für die Weiterbehandlung von Heimtieren.

Zur Veröffentlichung imBundesgesetzblatt »

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