20.12.2019
Der Bundesrat hat heute grünes Licht für die vom Bundeslandwirtschaftsministerium
vorgelegte GOT-Notdienstnovelle gegeben. Danach müssen künftig für Leistungen,
die außerhalb der regulären Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden und
Feiertagen erbracht werden, eine Notdienstgebühr von 50 € sowie mindestens der zweifache
bis maximal vierfache Gebührensatz berechnet werden.
Mit diesen Änderungen soll v. a. sichergestellt werden, dass
auch der Nacht- und Wochenenddienst betriebswirtschaftlich darstellbar wird und
- trotz Tierärztemangel - Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tiermedizinische Fachangestellte
mit zusätzlichen finanziellen Anreizen für den Notdienst motiviert werden
können.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Wenn abends nach 18 Uhr
oder am Samstagvormittag von der Praxis/Klinik reguläre Sprechzeiten angeboten werden,
dann muss kein Notdienstzuschlag/höherer Gebührensatz abgerechnet werden.
Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt in Kraft, also vermutlich Anfang Januar.
Download:
Beschlussvorlage Bundesrat