GOT-Notdienstnovelle

20.12.2019

GOT-Notdienstnovelle

Der Bundesrat hat heute grünes Licht für die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte GOT-Notdienstnovelle gegeben. Danach müssen künftig für Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden und Feiertagen erbracht werden, eine Notdienstgebühr von 50 € sowie mindestens der zweifache bis maximal vierfache Gebührensatz berechnet werden.  

Mit diesen Änderungen soll v. a. sichergestellt werden, dass auch der Nacht- und Wochenenddienst betriebswirtschaftlich darstellbar wird und - trotz Tierärztemangel - Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tiermedizinische Fachangestellte mit zusätzlichen finanziellen Anreizen für den Notdienst motiviert werden können.  

Um Missverständnissen vorzubeugen: Wenn abends nach 18 Uhr oder am Samstagvormittag von der Praxis/Klinik reguläre Sprechzeiten angeboten werden, dann muss kein Notdienstzuschlag/höherer Gebührensatz abgerechnet werden.  

Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also vermutlich Anfang Januar.


Download:
Beschlussvorlage Bundesrat



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