Ernährungsausschuss billigt Verordnung zur Isofluran-Narkose

06.06.2019

Ernährungsausschuss billigt Verordnung zur Isofluran-Narkose

Der Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern mehrheitlich dem Entwurf der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) zugestimmt. Mit der Verordnung soll der Tierarztvorbehalt für die Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration aufgehoben und durch Landwirte oder sachkundige Personen ermöglicht werden.

Zusätzlich wurde auf Initiative der Koalitionsfraktionen der Regierungsentwurf um eine Regelung für den unbefristeten Bestandsschutz bereits vorhandener Narkosegeräte ergänzt. Diese sollen auch verwendet werden dürfen, wenn sie nicht den in der Verordnung vorgesehenen technischen Anforderungen entsprechen. Ende Juni wird über die Verordnung noch im Bundestag beraten, anschließend muss der Bundesrat zustimmen. Im Herbst soll sie dann voraussichtlich in Kraft treten.  

Der bpt hatte sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf der FerkBetSachkV vom 26.02.2019 gegen die Durchführung der Narkose durch den Tierhalter ausgesprochen und gefordert, dass die Narkose nur unter Aufsicht des Tierarztes erfolgen darf.    


Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft



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