23.03.2020
Mit gigantischen
Hilfspaketen wollen Bund und Länder den Kollaps der deutschen Wirtschaft durch
die Coronakrise verhindern. Die zweifellos von guter Absicht getragenen Sofortmaßnahmen
des „Schutzschilds“ ruhen auf den drei Säulen: Kurzarbeitergeld,
Steuerstundungen inkl. Verzicht auf Pfändungen und Liquiditätshilfen.
Praktisch stoßen diese
Sofortmaßnahmen aber an teils banale Grenzen: Steuerbüros sind mit Stundungsanträgen,
Arbeitsagenturen mit Anträgen auf Kurzarbeitergeld, Hausbanken mit der nach neuer
Rechtslage angepassten Beratung und selbst die Finanzämter mit der Bearbeitung der
Stundungswünsche völlig überlastet.
Deshalb fordert der Bundesverband
Praktizierender Tierärzte (bpt) ein schnelles Umdenken bei der Abwicklung der
üblichen staatlichen Verfahren. Damit die gut gemeinte staatliche Hilfe nicht
verpufft, muss vorübergehend das Prinzip lauten „Vollzugvor Prüfung“!
Dringend nötig ist bei den besonders betroffenen Branchen u. a. vorübergehend auf den Versand von Steuerbescheiden zu verzichten oder das Kurzarbeitergeld zügig unter Vorbehalt zu gewähren. Eine Nachprüfung erfolgt dann, wenn sich die Lage entspannt hat. Damit gewinnen die Wirtschaftsbeteiligten wertvolle Zeit. Der Vorbehalt späterer Prüfung gewährleistet zugleich Gerechtigkeit. Der Staat trüge zwar das Ausfallrisiko, aber angesichts der gewaltigen Herausforderung ist diese Risiko nach Auffassung des Verbandes vertretbar.
Vor diesem Hintergrund hat der bpt als Mitglied des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) diese Forderungen in die Meinungsbildung des BFB eingebracht.