15.05.2020
Gestern hat der
Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung die Änderung des
Infektionsschutzgesetzes beschlossen, heute folgt dann die Zustimmung des
Bundesrates. Die ursprünglich vorgesehene Aufnahme der veterinärmedizinischen
Labore in das Gesetz ist trotz intensiver Bemühungen seitens des bpt nicht enthalten.
Bundesgesundheitsminister Spahn hatte die ursprünglich in § 5b vorgesehenen
Corona-Testung durch veterinärmedizinischen Labore vor gut zwei Wochen wieder
aus dem Entwurf gestrichen, nachdem es massive Proteste von Seiten der
Humanmedizin gegeben hat. So schnell wird aus One Health – (N)One Health!
Weder die öffentlichen Verlautbarungen des bpt, noch die Interventionen im Parlament über
die Koalitionsfraktionen, die Opposition und den Agrarausschuss in den letzten Tagen konnten letztendlich die Diskussion
zugunsten einer (Wieder-)aufnahme der veterinärmedizinischen Labore drehen. Offensichtlich wollte
keine Seite im Bundestag als „Bremser“ bei der Coronabekämpfung gebrandmarkt
werden.
Immerhin: Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Gitta
Connemann, hat bei
der gestrigen Debatte im Bundestag eine persönliche Protokollerklärung zum
Fehlen der veterinärmedizinischen Labore im Gesetzentwurf abgegeben und damit öffentlich
eine wichtige Marke gesetzt. Sollte es im weiteren Verlauf der Pandemie erneut
zu einem Engpass bei den Testungen kommen, kann hierauf wirksam Bezug genommen
werden.