Corona-Impfungen: Tierärzte/innen gehören zur Prioritätsgruppe 2!

17.03.2021

Corona-Impfungen: Tierärztinnen und Tierärzte gehören zur Prioritätsgruppe 2 („Schutzimpfungen mit hoher Priorität“)!

In den vergangenen Wochen gab es immer wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen der Tierärzteschaft und den zuständigen Behörden darüber, ob auch die Inhaberinnen und Inhaber tierärztlicher Praxen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den bevorzugt zu impfenden Personen gehören.

Mit der Verkündung der Neufassung der Corona-Impfverordnung am 11. März 2021 wurde nunmehr klargestellt, dass auch „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind“, zu den Personen mit hoher Impfpriorität gehören (§ 3 Abs. 1 Nummer 5 Corona-Impfverordnung).

Zumindest in einer uns vorliegenden Mitteilung – sie stammt vom zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein – wurde nunmehr ausdrücklich festgestellt, dass Tierärztinnen und Tierärzte zu den Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko gehören.

Dies ist auch mehr als nachvollziehbar – gehören doch Tierärztinnen und Tierärzte neben den Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten und Apothekerinnen und Apothekern unbestrittenermaßen zu den Angehörigen der Heilberufe im Sinne der Heilberufe-Kammergesetze der 16 Bundesländer.


Michael Panek
Rechtsreferent bpt

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