11.06.2021
Am vergangenen Montag, dem 7. Juni, hat im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Entwurf der Bundesregierung für ein nationales Tierarzneimittelgesetz (TAMG) stattgefunden. Für den bpt hat auf Vorschlag der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion unser zuständiges Präsidiumsmitglied PD Dr. Andreas Palzer als Sachverständiger an der Anhörung teilgenommen. Wie in der Aufzeichnung der Anhörung zu sehen ist, hatte PD Dr. Andreas Palzer nicht nur die weitaus meisten Fragen gestellt bekommen, sondern auch den weitaus größten Redeanteil aller Sachverständigen.
Mit dem Entwurf für ein (eigenständiges) nationales
Tierarzneimittelgesetz werden vor allem Vorgaben der
EU-Tierarzneimittelverordnung aus 2019 umgesetzt und mit den bestehenden
nationalen Regelungen in Einklang gebracht. Zum vorliegenden Gesetzentwurf
wurden von Seiten des bpt nochmals die folgenden Änderungsvorschläge
vorgebracht (siehe dazu auch bpt-Stellungnahme vom 12. April d.J.):
Ein Vorziehen der nach EU-Recht für 2029 vorgeschriebenen
Antibiotikaverbrauchsdatenerfassung für Kleintierpraxen auf das Jahr 2026 wird
vom bpt aus Praktikabilitätsgründen abgelehnt, ebenso wie der noch diskutierte
Einsatz von nicht-verschreibungspflichtigen Human-Homöopathika durch
Nicht-Tierärzte aus Tierschutzgründen.
Der Gesetzentwurf wurde noch nicht - wie ursprünglich
vorgesehen - am 10./11. Juni in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag
verabschiedet, sondern soll jetzt am letzten Sitzungstag in dieser
Legislaturperiode, also am 25. Juni verabschiedet werden.