29.06.2021
Zum 1. Juli 2021 tritt die zweite Stufe der Tariferhöhung im Gehaltstarifvertrag für die Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) in Kraft. Die Tarifgehälter steigen dann um vier Prozent für die ersten vier Berufsjahre bzw. drei Prozent vom fünften Berufsjahr an. Die nachstehende Tabelle zeigt die konkreten Beträge.
Der Tarifvertrag
läuft in dieser Höhe noch bis 31. Dezember 2022.
Tarifverträge gelten nur
zwingend, wenn der Arbeitgeber Mitglied im bpt und die Tiermedizinische
Fachangestellte zugleich Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe
e. V. (VmF) ist. Unabhängig davon entsteht eine vertragliche Tarifbindung,
wenn der individuelle Arbeitsvertrag auf die beiden Tarifverträge in ihrer
jeweils geltenden Fassung wirksam Bezug nimmt.