Zweite Stufe des TFA-Tarifvertrags tritt am 1. Juli in Kraft

29.06.2021

Zweite Stufe des TFA-Tarifvertrags tritt am 1. Juli in Kraft

Zum 1. Juli 2021 tritt die zweite Stufe der Tariferhöhung im Gehaltstarifvertrag für die Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) in Kraft. Die Tarifgehälter steigen dann um vier Prozent für die ersten vier Berufsjahre bzw. drei Prozent vom fünften Berufsjahr an. Die nachstehende Tabelle zeigt die konkreten Beträge.

Tabelle Tariferhöhung

Der Tarifvertrag läuft in dieser Höhe noch bis 31. Dezember 2022. Tarifverträge gelten nur zwingend, wenn der Arbeitgeber Mitglied im bpt und die Tiermedizinische Fachangestellte zugleich Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e. V. (VmF) ist. Unabhängig davon entsteht eine vertragliche Tarifbindung, wenn der individuelle Arbeitsvertrag auf die beiden Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung wirksam Bezug nimmt.



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