Informationen für Tierarztpraxen: Unterschriftenkampagne gegen weitreichendes EU-Antibiotikaverbot!

09.08.2021

Informationen für Tierarztpraxen

Unterschriftenkampagne gegen weitreichendes EU-Antibiotikaverbot!

Plakatmotiv zur Unterschriftenkampagne

Worum geht es?

In 2019 wurde die (neue) EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 verabschiedet. In einem Nachfolgerechtsakt müssen EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament nun bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2022 festlegen, welche Antibiotika künftig für den Menschen vorbehalten und damit für die Tiermedizin verboten werden sollen.

Im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments (ENVI) wurde Mitte Juli über einen von der Kommission dazu vorgelegten Entwurf für die Verordnung über „Kriterien für die Einstufung antimikrobieller Mittel, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten sind“ abgestimmt. Leider hat der ENVI den auf wissenschaftlicher Expertise basierenden Kommissionsvorschlag abgelehnt, obwohl er mit der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) sowie EFSA, ECDC, OIE und WHO abgestimmt war, mithin also ein echter One-Health-Vorschlag ist. Final muss nun noch das Europäische Parlament Mitte September über den Vorschlag abstimmen.

Was wären die Konsequenzen für die Tiere/Tiermedizin?

Wenn der im ENVI beschlossene Entschließungsantrag auch im Europäischen Parlament eine Mehrheit findet, dann wäre ein komplettes Anwendungsverbot von Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden in der Tiermedizin kaum mehr abzuwenden. Von dem Anwendungsverbot wären alle Tierarten betroffen mit dramatischen Auswirkungen für die Therapie von Tieren.

Nach Auffassung der EU-Kommission und des Europäischen Tierärzteverbandes FVE wären dann auch Ausnahmen für Einzeltiere bei schwerwiegenden Infektionen nicht möglich, da die VO 2019/6 eine Reservierung von Wirkstoffen für die Humanmedizin vorsieht und dies über ein Ruhen bzw. Einziehen der Arzneimittelzulassung(en) erfolgen soll.

Viele Krankheiten könnten also nicht mehr oder nicht mehr adäquat behandelt werden. Das hätte erhebliche Auswirkungen für den Tierschutz!

Wichtig:

ALLE Tierärzte/innen ALLER Spezies müssen aktiv werden, damit sowohl Heimtierhalter, Pferdehalter und Landwirte angesprochen und von allen Unterschriften gesammelt werden.

 Wie läuft die Kampagne ab?

Alle bpt-Mitglieder erhalten ein Kampagnenplakat und eine Unterschriftenliste per Post. Hängen Sie das Plakat am besten gleich in Ihrem Wartezimmer/Eingangsbereich/Auto auf und sprechen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/innen ab sofort Ihre Klientel auf die Thematik an, am besten natürlich, wenn gerade eine Behandlung mit einem der betroffenen Wirkstoffe notwendig ist.

Bitte informieren Sie auch Ihr Praxispersonal (angestellte Tierärzte/innen und TFA), damit jeder über die Hintergründe der Aktion Bescheid weiß. Natürlich sollten auch Sie und Ihre Mitarbeiter die Aktion mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Die Unterschriftenliste sollte im Behandlungszimmer/Auto direkt griffbereit sein und auch an der Anmeldung zum Ausfüllen bereit liegen.

Bitte senden Sie die gesammelten Unterschriftenlisten bis spätestens zum Stichtag 8. September 2021 per Post an die bpt-Geschäftsstelle (bpt e.V., Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt/Main).

Unser Ziel ist es, bis zum 8. September 500.000 Unterschriften einzusammeln und damit ein starkes politisches Zeichen zu setzen!

Die gesammelten Unterschriften werden wir dann im Vorfeld der Abstimmung publikumswirksam an die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament übergeben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Hinweis:

Parallel zur bpt-Unterschriftenkampagne wurde eine offene Petition gestartet, die von allen Interessierten mitgezeichnet werden kann!

Zur Online-Petition

Ansprechpartner für Medienanfrage:

Dr. Siegfried Moder
bpt-Präsident
Tel. 0172 / 36 73 002

Heiko Färber
bpt-Geschäftsführer
Tel. 0170 / 85 65 248

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