09.08.2021
In 2019 wurde die (neue)
EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 verabschiedet. In einem Nachfolgerechtsakt
müssen EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament nun bis zum
Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2022 festlegen, welche Antibiotika künftig
für den Menschen vorbehalten und damit für die Tiermedizin verboten werden
sollen.
Im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments (ENVI) wurde Mitte Juli über einen von der Kommission dazu vorgelegten Entwurf für die Verordnung über „Kriterien für die Einstufung antimikrobieller Mittel, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten sind“ abgestimmt. Leider hat der ENVI den auf wissenschaftlicher Expertise basierenden Kommissionsvorschlag abgelehnt, obwohl er mit der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) sowie EFSA, ECDC, OIE und WHO abgestimmt war, mithin also ein echter One-Health-Vorschlag ist. Final muss nun noch das Europäische Parlament Mitte September über den Vorschlag abstimmen.
Wenn der im ENVI beschlossene
Entschließungsantrag auch im Europäischen Parlament eine Mehrheit findet, dann
wäre ein komplettes Anwendungsverbot von Fluorchinolonen, Cephalosporinen der
3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden in der Tiermedizin kaum mehr
abzuwenden. Von dem Anwendungsverbot wären alle Tierarten
betroffen mit dramatischen Auswirkungen für die Therapie von Tieren.
Nach Auffassung der EU-Kommission und des Europäischen Tierärzteverbandes FVE wären dann auch Ausnahmen für Einzeltiere bei schwerwiegenden Infektionen nicht möglich, da die VO 2019/6 eine Reservierung von Wirkstoffen für die Humanmedizin vorsieht und dies über ein Ruhen bzw. Einziehen der Arzneimittelzulassung(en) erfolgen soll.
Viele Krankheiten könnten also nicht mehr oder nicht mehr adäquat behandelt werden. Das hätte erhebliche Auswirkungen für den Tierschutz!
ALLE Tierärzte/innen ALLER Spezies müssen aktiv werden, damit sowohl Heimtierhalter, Pferdehalter und Landwirte angesprochen und von allen Unterschriften gesammelt werden.
Alle bpt-Mitglieder erhalten ein Kampagnenplakat und eine Unterschriftenliste per Post. Hängen Sie das Plakat am besten gleich in Ihrem Wartezimmer/Eingangsbereich/Auto auf
und sprechen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/innen ab sofort Ihre Klientel auf die Thematik an, am besten natürlich, wenn gerade eine
Behandlung mit einem der betroffenen Wirkstoffe notwendig ist.
Bitte informieren Sie
auch Ihr Praxispersonal (angestellte Tierärzte/innen und TFA), damit jeder über
die Hintergründe der Aktion Bescheid weiß. Natürlich sollten auch Sie und Ihre
Mitarbeiter die Aktion mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Die Unterschriftenliste
sollte im Behandlungszimmer/Auto direkt griffbereit sein und auch an der
Anmeldung zum Ausfüllen bereit liegen.
Bitte senden Sie die gesammelten Unterschriftenlisten bis spätestens zum Stichtag 8. September 2021 per Post an die bpt-Geschäftsstelle (bpt e.V., Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt/Main).
Unser Ziel ist es,
bis zum 8. September 500.000 Unterschriften einzusammeln und damit ein starkes
politisches Zeichen zu setzen!
Die gesammelten Unterschriften werden wir dann im Vorfeld der Abstimmung publikumswirksam an die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament übergeben.
Parallel zur bpt-Unterschriftenkampagne wurde eine offene Petition gestartet, die von allen Interessierten mitgezeichnet werden kann!
Unterschriftenliste (inkl. Datenschutzhinweise)
Kampagnenplakat (Originalmotiv)
Kampagnenplakat (zum Ausdrucken)
Dr. Siegfried Moder
bpt-Präsident
Tel. 0172 / 36 73 002