Hintergrundinformationen zur bpt-Unterschriftenkampagne

13.08.2021

Hintergrundinformationen zur bpt-Unterschriftenkampagne

Nicht nur der bpt, sondern viele andere Verbände kommen zu anderen rechtlichen Bewertungen als sie von MdEP Martin Häusling und einigen wenigen anderen Personen vorgebracht werden. Hier z. B. die entsprechende Tierhalterinformation der Bundestierärztekammer oder auch die Informationen des Bundesverbandes für Tiergesundheit und des Europäischen Tierärzteverbandes FVE.

Es erschreckt uns, wie amateurhaft hier in einem Gesetzgebungsverfahren vorgegangen wird. Jeder sollte zuerst die EU-VO 2019/6 im Detail lesen, die die Grundlagen für den jetzt diskutierten Nachfolgerechtsakt legt. Dann wird vielleicht auch deutlich, welche umfangreichen Änderungen sowohl in der Systematik als auch im Inhalt notwendig wären, um eine Ausnahme für eine Einzeltierbehandlung in dieser Verordnung zu schaffen.

Mal ganz abgesehen davon, dass nach dem bisherigen Wissensstand der verschiedenen Verbände der Wille auf Seiten der Kommission und der Mitgliedsstaaten nicht gegeben ist, diesen Änderungsprozess zu starten, liegt es nun an MdEP Martin Häusling, als zuständigem Berichterstatter des EU-Umweltausschusses, zu klären, wie die EU-Verordnung 2019/06 bis zur ihrer Anwendung ab 28. Januar 2022 noch geändert werden kann. 

Wir als bpt fordern das EU-Parlament auf, den ursprünglich von der Kommission vorgelegten, wissenschaftlich fundierten Entwurf der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) für die Kategorisierung der Antibiotika, der in Abstimmung mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeitet wurde und rechtssystematisch abgeklärt ist, anzunehmen.

Sollte jedoch das eintreten, was die Verbände jetzt befürchten, wären die direkten Folgen - insbesondere für die Behandlung von vielen Tierarten, wie Meerschweinchen, Exoten, Zootieren, Pferden u.v.a. - dramatisch. Es würde die sehr merkwürdige Situation entstehen, dass Nutztiere noch über Jahre bis zum Entzug der Zulassung wie bisher behandelt werden können, die betroffenen Tierarten jedoch schon ab dem nächsten Jahr dem dann schon greifendenden Umwidmungsverbot unterliegen würden und eventuell nicht mehr behandelt werden könnten. Dieses Umwidmungsverbot greift sofort, wenn entsprechende Wirkstoffe nach dem jetzt diskutierten delegierten Rechtsakt für die Humanmedizin reserviert werden.

Wenn es darum geht, die Tierhaltung zu verändern, muss für die dafür notwendigen Mehrheiten bei der Änderung des Tierschutz- und Tiergesundheitsgesetzes oder der Tierhaltungsverordnung gesorgt werden. Die Antibiotikadebatte ist jedenfalls der falsche Hebel für eine solche Systemdebatte.

Für uns Tierärzte/innen ist jedenfalls klar, dass alle kranken Tiere behandelt werden müssen, egal unter welchen Bedingungen sie leben. Man sollte endlich aufhören, uns bei jeder Gelegenheit immer wieder in die Ecke von ‚Drogendealern‘ zu stellen und andere Unwahrheiten zu verbreiten. Das hat schon einmal nicht verfangen, das wird noch weniger im Bundestagswahlkampf 2021 gelingen.

Im Gegensatz zur Humanmedizin hat die Tiermedizin in den letzten Jahren nämlich ihre Arbeit gemacht und eindrucksvoll den verantwortungsvoller Umgang durch eine erheblich Reduktion von Antibiotika um 60 Prozent unter Beweis gestellt.

Dr. Siegfried Moder                                                                                                                             PD Dr. habil. Andreas Palzer
(bpt-Präsident)                                                                                                                                     (bpt-Präsidiumsmitglied)

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