Brexit: Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen

13.01.2021

Brexit:

Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen

© Yvonne Huijbens-pixabay.com

Seit 1. Januar dieses Jahres ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des EU-Haustierpasssystems. Die Regelungen im Zusammenhang mit der Heimtier-Verordnung (EU) Nr. 576/2013 für das grenzüberschreitende Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in Bezug auf den Schutz vor der Tollwut wurden an die neue Situation angepasst. Dem Vereinigten Königreich wurde auf dessen Antrag der Status eines Drittlandes im Sinne des Artikel 13 Abs. 2 der Verordnung zuerkannt. Welche Auswirkungen hat das auf das Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich?

Einreise in das Vereinigte Königreich

Für die Einreise in das Vereinigte Königreich aus der EU ändert sich nach derzeitigem Stand erstmal nichts. Der EU-Heimtierausweis wird weiterhin akzeptiert. Es gelten die bisherigen Einreisebestimmungen:

  • Kennzeichnung mit Mikrochip
  • gültige Tollwutschutzimpfung (nach Kennzeichnung)
  • Einreise frühestens 21 Tage nach Erstimpfung (Mindestalter für Erstimpfung: 12 Wochen)
  • Bandwurmbehandlung (Ecchinococcus multilocularis) mindestens 24 bis maximal 120 Stunden (5 Tage) vor der Einreise
  • Dokumentation im EU-Heimtierausweis und Mitführen des Ausweises
  • Einreise mit maximal 5 Hunden (außer zu Wettbewerben, Ausstellungen, Sportveranstaltungen)
  • Einreise nur über zugelassene Reiserouten
  • Einreiseverbot von Hunden unter 15 Wochen
  • Einreiseverbot folgender Hunderassen und deren Mischlinge: Pitbull Terrier Japanese Tosa Dogo Argentino, Fila Brasileiro

Einreise in die EU

Tierhalter aus dem Vereinigten Königreich müssen bei jeder Einreise in die EU für ihre Heimtiere eine amtliche Tiergesundheitsbescheinigung (AHC) mit Nachweis einer gültigen Tollwutschutzimpfung mitführen und zugelassene Eingangsstellen nutzen. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Ein im Vereinigten Königreich (England, Wales und Schottland) ausgestellter Heimtierausweis wird nicht mehr als Begleitdokument akzeptiert.

Von dieser neuen Regelung ist Nordirland ausgenommen, da auch in diesem Bereich das Irland-Nordirland Protokoll Anwendung findet. Tierhalter aus Nordirland benötigen also beim Grenzübergang in die EU für mitgeführte Heimtiere weiterhin lediglich einen korrekt ausgefüllten Heimtierausweis. Die in Nordirland verwendeten Ausweismuster sollen in Kürze ein eigenes Layout erhalten, um sie von den im restlichen GBR ausgestellten Exemplaren unterscheiden zu könne

Weitere Informationen zur Einreise in das Vereinigte Königreich finden Sie auf der Website der britischen Regierung unter www.gov.uk/taking-your-pet-abroad.



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