13.01.2021
Seit 1. Januar dieses Jahres ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des EU-Haustierpasssystems. Die Regelungen im Zusammenhang mit der Heimtier-Verordnung (EU) Nr. 576/2013 für das grenzüberschreitende Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in Bezug auf den Schutz vor der Tollwut wurden an die neue Situation angepasst. Dem Vereinigten Königreich wurde auf dessen Antrag der Status eines Drittlandes im Sinne des Artikel 13 Abs. 2 der Verordnung zuerkannt. Welche Auswirkungen hat das auf das Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich?
Für die Einreise in das Vereinigte Königreich
aus der EU ändert sich nach derzeitigem Stand erstmal nichts. Der
EU-Heimtierausweis wird weiterhin akzeptiert. Es gelten die bisherigen Einreisebestimmungen:
Tierhalter aus dem
Vereinigten Königreich müssen bei jeder Einreise in die EU für ihre Heimtiere
eine amtliche Tiergesundheitsbescheinigung (AHC) mit Nachweis einer gültigen Tollwutschutzimpfung
mitführen und zugelassene Eingangsstellen nutzen. Die Tiere müssen mit einem
Mikrochip gekennzeichnet sein.
Ein im Vereinigten Königreich (England, Wales und Schottland) ausgestellter Heimtierausweis wird nicht mehr als Begleitdokument akzeptiert.
Von dieser neuen Regelung ist Nordirland ausgenommen, da auch in diesem Bereich das Irland-Nordirland Protokoll Anwendung findet. Tierhalter aus Nordirland benötigen also beim Grenzübergang in die EU für mitgeführte Heimtiere weiterhin lediglich einen korrekt ausgefüllten Heimtierausweis. Die in Nordirland verwendeten Ausweismuster sollen in Kürze ein eigenes Layout erhalten, um sie von den im restlichen GBR ausgestellten Exemplaren unterscheiden zu könne
Weitere Informationen
zur Einreise in das Vereinigte Königreich finden Sie auf der Website der britischen Regierung unter www.gov.uk/taking-your-pet-abroad.