FVE-Positionspapier für die tierärztliche Bestandsbetreuung

11.02.2021

FVE-Positionspapier für die tierärztliche Bestandsbetreuung

Bis April d.J. müssen die Bestimmungen des neuen EU-Tiergesundheitsgesetzes (AHL) in nationales Recht umgesetzt sein. Art. 25 schreibt u .a. für landwirtschaftliche Betriebe regelmäßige Tiergesundheitsbesuche durch einen Tierarzt vor mit dem Ziel die Tiergesundheit durch Verbesserung der Seuchenprävention, insbesondere der Biosicherheit und der Erkennung von Krankheiten, zu stärken. Bislang hat die EU-Kommission keinen „Implementing Act“ dazu vorgelegt, der ein EU-weit einheitliches Korsett dafür festschreibt. Sofern bis April kein Implementing Act vorliegt, besteht die Gefahr, dass Art. 25 in den Mitgliedstaaten uneinheitlich oder unzureichend umgesetzt wird.

Um EU-Kommission und Mitgliedsstaaten zu unterstützen, hat der Europäische Tierärzteverband (FVE) ein Positionspapier erstellt, in dem wesentliche Eckpunkte für Inhalte und Frequenzen der Tiergesundheitsbesuche festgehalten sind. Dabei orientiert sich das Papier in weiten Teilen an den vom bpt entwickelten „Leitlinienfür die tierärztliche Bestandsbetreuung“, die letztmalig im Jahr 2019 aktualisiert wurden. Das FVE-Positionspapier steht nachstehend zum Download zur Verfügung.


Download:

FVE-Positionspapier (deutsche Übersetzung)
FVE-Positionspapier im Original



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