TAMG-Anhörung im Bundestag: bpt fordert nochmals praxisgerechte und unbürokratische Ausgestaltung des Gesetzes

11.06.2021

TAMG-Anhörung im Bundestag:

bpt fordert nochmals praxisgerechte und unbürokratische Ausgestaltung des Gesetzes

Am vergangenen Montag, dem 7. Juni, hat im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Entwurf der Bundesregierung für ein nationales Tierarzneimittelgesetz (TAMG) stattgefunden. Für den bpt hat auf Vorschlag der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion unser zuständiges Präsidiumsmitglied PD Dr. Andreas Palzer als Sachverständiger an der Anhörung teilgenommen. Wie in der Aufzeichnung der Anhörung zu sehen ist, hatte PD Dr. Andreas Palzer nicht nur die weitaus meisten Fragen gestellt bekommen, sondern auch den weitaus größten Redeanteil aller Sachverständigen.

Mit dem Entwurf für ein (eigenständiges) nationales Tierarzneimittelgesetz werden vor allem Vorgaben der EU-Tierarzneimittelverordnung aus 2019 umgesetzt und mit den bestehenden nationalen Regelungen in Einklang gebracht. Zum vorliegenden Gesetzentwurf wurden von Seiten des bpt nochmals die folgenden Änderungsvorschläge vorgebracht (siehe dazu auch bpt-Stellungnahme vom 12. April d.J.):

  • Erhalt der für die Nutztierpraxis wichtigen 7/31-Tage-Regelung
  • unbürokratische Ausgestaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung für Kleintiere und Pferde
  • Straffreiheit beim (in einigen Fällen notwendigen!) Verstoß gegen die zulassungskonforme Anwendung und
  • Ermöglichung des Versandhandels für die Weiterbehandlung von Nicht-Lebensmittelliefernden Tieren.

Ein Vorziehen der nach EU-Recht für 2029 vorgeschriebenen Antibiotikaverbrauchsdatenerfassung für Kleintierpraxen auf das Jahr 2026 wird vom bpt aus Praktikabilitätsgründen abgelehnt, ebenso wie der noch diskutierte Einsatz von nicht-verschreibungspflichtigen Human-Homöopathika durch Nicht-Tierärzte aus Tierschutzgründen.

Der Gesetzentwurf wurde noch nicht - wie ursprünglich vorgesehen - am 10./11. Juni in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet, sondern soll jetzt am letzten Sitzungstag in dieser Legislaturperiode, also am 25. Juni verabschiedet werden.



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