Kommentar des bpt

18.06.2021

Kommentar des bpt

zu den Anmerkungen von BaT und VUK  zum Korporativ-Vertrag bpt/AniCura

Wortreich wird von den beiden selbsternannten Tarifpartnern Bund angestellter Tierärzte (BaT) und Verbund Unabhängiger Kleintierkliniken (VUK) in öffentlichen Foren der Tierärztemangel und die schlechten Arbeitsbedingungen in der Praxis beklagt, ohne aber konkret etwas dagegen zu tun und damit die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Trotz jahrelanger Ankündigungen gibt es nach wie vor keinen Tarifvertrag für die angestellten Tierärzte/innen. Auch zu den vor allem für die Kleintierpraxis und kleinen Praxen brennenden berufspolitischen Themen, wie dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) oder den notwendigen Reformen von Gebührenordnung (GOT) und Approbationsverordnung (TAppV) ist nichts zu hören. Stattdessen wird der zwischen bpt und AniCura verhandelte Korporativ-Vertrag kritisiert und dem bpt unterstellt, gegen die eigene Satzung und die Interessen der kleinen Praxen zu verstoßen. Beides ist falsch! Falsch ist überdies auch die suggestive Darstellung des VUK in seiner Stellungnahme, es sei in dem Gespräch am 26. Mai zwischen bpt und VUK zwar beiläufig über die Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit zwischen bpt und VUK gesprochen worden, zu einem substanziellen Vorschlag mit konkreten Inhalten aber nicht gekommen. 

Richtig dagegen ist, dass 

  • die im Jahr 2017 neu beschlossene bpt-Satzung inhaltlich und verfahrenstechnisch 1 : 1 eingehalten wird;

  • der Satzungsauftrag an den bpt nach § 2 in der Tat „die Wahrung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder“ umfasst. Daraus aber wie der VUK ableiten zu wollen, dass bestimmte Konkurrenten sich dem Verband nicht anschließen dürften, wäre verfehlt. Es ist ein Wesensmerkmal eines jeden Berufsverbands, Mitbewerber zusammenzuschließen. Diese haben naturgemäß gegenläufige Interessen („Konkurrenz“), die je nach Tätigkeitsschwerpunkt, Größenordnung und regionaler Lage mehr oder weniger stark konfligieren können. Der Grund, sich trotz prinzipieller Konkurrenzsituation demselben Berufsverband anzuschließen, liegt darin, auch vorhandene gleichlaufende Interessen institutionell zu organisieren. Die Aufnahme direkter Konkurrenten kann mithin also kein Satzungsverstoß sein;

  • das Thema Korporativ-Vertrag bpt-VUK explizit auf der Tagesordnung zu dem Gespräch am 26. Mai stand, es dem VUK aber mehr um die grundsätzliche Zusammenarbeit mit AniCura ging als um den Vertrag. Auf Wunsch des VUK hätte dieser Tagesordnungspunkt prioritär behandelt werden können.

Richtig ist aber auch, dass

  • Corporates/Ketten auf dem Markt sind, weil die Übernahme von Kliniken/Praxen durch Tierärzte oft nicht mehr möglich war/ist und viele junge Tierärzte/innen angestellt arbeiten wollen;

  • Corporates da sind, weil sie durch die Heilberufsgesetze vieler Bundesländer nicht verhindert werden können; ·Der bpt mit der veränderten Praxislandschaft (weniger Selbständige, mehr Angestellte) umgehen muss, um insbesondere im Interesse der kleinen Praxen seine politische Schlagkraft zu erhalten. Das von der bpt-Mitgliederversammlung in 2017 einstimmig verabschiedete Münchner Grundsatzprogramm weist hier eindeutig den Weg: „Der bpt setzt sich ein für (..) Vernetzung auch mit nicht tierärztlich geführten Tierarztpraxen und Tierkliniken“;

  • Corporates/Ketten als Organisation in Zukunft beim bpt nur dann einen berufspolitischen Einfluss haben werden, wenn deren Angestellte als ordentliche und laut Korporativ-Vertrag weisungsunabhängig agierende bpt-Mitglieder in den bpt-Landesverbänden eine Mehrheit finden, weil sich andere Mitglieder nicht genug engagieren und z. B. Versammlungen gar nicht erst besuchen.

In seiner über einhundertjährigen Geschichte hat der bpt vielfach bewiesen, dass er den Wandel des tierärztlichen Berufsstandes im Interesse seiner Mitglieder gestalten kann und will, indem vermeintlich widerstrebende Interessen unter dem Dach des bpt integriert und ausgeglichen werden (Nutztier/Kleintier, kleine Praxen/große Praxen, Arbeitgeber/Angestellte). Auch beim Thema inhabergeführten Kliniken/Corporates wird dieser Interessenausgleich gelingen.

Alle Details zu Hintergründen und Inhalten des Korporativ-Vertrages finden sich in einem FAKTENCHECK .

Auch unser Forderungskatalog zur Bundestagswahl 2021, in dessen Mittelpunkt das Praxisproblem Nummer 1, der Tierärztemangel, steht, ist hier zum Download abrufbar.

Frankfurt, den 18. Juni 2021


Download: Kommentar


Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Youtube-Videos, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen