Kommentar des bpt
zu den Anmerkungen von BaT und VUK zum Korporativ-Vertrag bpt/AniCura
Wortreich wird von den beiden selbsternannten
Tarifpartnern Bund angestellter Tierärzte (BaT) und Verbund Unabhängiger Kleintierkliniken
(VUK) in öffentlichen Foren der Tierärztemangel und die schlechten
Arbeitsbedingungen in der Praxis beklagt, ohne aber konkret etwas dagegen zu
tun und damit die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Trotz jahrelanger
Ankündigungen gibt es nach wie vor keinen Tarifvertrag für die angestellten
Tierärzte/innen. Auch zu den vor allem für die
Kleintierpraxis und kleinen Praxen brennenden berufspolitischen Themen, wie dem
Tierarzneimittelgesetz (TAMG) oder den notwendigen Reformen von Gebührenordnung
(GOT) und Approbationsverordnung (TAppV) ist nichts zu hören. Stattdessen wird der
zwischen bpt und AniCura verhandelte Korporativ-Vertrag kritisiert und dem bpt
unterstellt, gegen die eigene Satzung und die Interessen der kleinen Praxen zu
verstoßen. Beides ist falsch! Falsch ist überdies auch die suggestive
Darstellung des VUK in seiner Stellungnahme, es sei in dem Gespräch am 26. Mai
zwischen bpt und VUK zwar beiläufig über die Möglichkeiten einer engeren
Zusammenarbeit zwischen bpt und VUK gesprochen worden, zu einem
substanziellen Vorschlag mit konkreten Inhalten aber nicht gekommen.
Richtig
dagegen ist, dass
- die im Jahr 2017 neu beschlossene
bpt-Satzung inhaltlich und verfahrenstechnisch 1 : 1 eingehalten wird;
- der Satzungsauftrag an den bpt nach
§ 2 in der Tat „die Wahrung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen
Interessen seiner Mitglieder“ umfasst. Daraus aber wie der VUK ableiten zu
wollen, dass bestimmte Konkurrenten sich dem Verband nicht anschließen dürften,
wäre verfehlt. Es ist ein Wesensmerkmal eines jeden Berufsverbands, Mitbewerber
zusammenzuschließen. Diese haben naturgemäß gegenläufige Interessen
(„Konkurrenz“), die je nach Tätigkeitsschwerpunkt, Größenordnung und regionaler
Lage mehr oder weniger stark konfligieren können. Der Grund, sich trotz
prinzipieller Konkurrenzsituation demselben Berufsverband anzuschließen, liegt
darin, auch vorhandene gleichlaufende Interessen institutionell zu
organisieren. Die Aufnahme direkter Konkurrenten kann mithin also kein
Satzungsverstoß sein;
- das Thema Korporativ-Vertrag bpt-VUK
explizit auf der Tagesordnung zu dem Gespräch am 26. Mai stand, es dem VUK aber
mehr um die grundsätzliche Zusammenarbeit mit AniCura ging als um den Vertrag. Auf
Wunsch des VUK hätte dieser Tagesordnungspunkt prioritär behandelt werden
können.
Richtig
ist aber auch, dass
- Corporates/Ketten auf dem Markt
sind, weil die Übernahme von Kliniken/Praxen durch Tierärzte oft nicht mehr
möglich war/ist und viele junge Tierärzte/innen angestellt arbeiten wollen;
- Corporates da sind, weil sie durch die
Heilberufsgesetze vieler Bundesländer nicht verhindert werden können;
·Der bpt mit der veränderten
Praxislandschaft (weniger Selbständige, mehr Angestellte) umgehen muss, um insbesondere
im Interesse der kleinen Praxen seine politische Schlagkraft zu erhalten. Das von
der bpt-Mitgliederversammlung in 2017 einstimmig verabschiedete Münchner Grundsatzprogramm
weist hier eindeutig den Weg: „Der bpt setzt sich ein für (..) Vernetzung auch
mit nicht tierärztlich geführten Tierarztpraxen und Tierkliniken“;
- Corporates/Ketten als Organisation
in Zukunft beim bpt nur dann einen berufspolitischen Einfluss haben werden, wenn
deren Angestellte als ordentliche und laut Korporativ-Vertrag
weisungsunabhängig agierende bpt-Mitglieder in den bpt-Landesverbänden eine
Mehrheit finden, weil sich andere Mitglieder nicht genug engagieren und z. B.
Versammlungen gar nicht erst besuchen.
In
seiner über einhundertjährigen Geschichte hat der bpt vielfach bewiesen, dass
er den Wandel des tierärztlichen Berufsstandes im Interesse seiner Mitglieder gestalten
kann und will, indem vermeintlich widerstrebende Interessen unter dem Dach des
bpt integriert und ausgeglichen werden (Nutztier/Kleintier, kleine Praxen/große
Praxen, Arbeitgeber/Angestellte). Auch beim Thema inhabergeführten Kliniken/Corporates
wird dieser Interessenausgleich gelingen.
Alle Details zu Hintergründen und
Inhalten des Korporativ-Vertrages finden sich in einem FAKTENCHECK .
Auch
unser Forderungskatalog zur Bundestagswahl 2021, in dessen Mittelpunkt das
Praxisproblem Nummer 1, der Tierärztemangel, steht, ist hier zum Download abrufbar.
Frankfurt,
den 18. Juni 2021
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