28.01.2022
Heute treten weitreichende, neue
tierarzneimittelrechtliche Vorschriften (EU, national) in Kraft. Am vergangenen Mittwoch hat
dazu exklusiv für bpt-Mitglieder das Webinar „Das neue
Tierarzneimittelrecht - Was ändert sich konkret? Was muss der Praktiker in
Zukunft beachten?“ mit Dr. Ilka Emmerich (Uni Leipzig, Vors.
BTK-Arzneimittelausschuss) und PD Dr. Andreas Palzer (bpt-Präsidium, stv. Vors.
BTK-Arzneimittelausschuss und WHO-Berater) stattgefunden. Über 800 bpt-Mitglieder
haben die Chance genutzt, um sich bei den beiden TOP-Experten über die
wesentlichen tierarzneimittelrechtlichen Neuregelungen aus erster Hand zu
informieren.
Im Mittelpunkt standen die Themen: Herstellung von AM,
Verschreibung, Anwendung von Antibiotika, Einzelhandel, zulassungskonforme
Anwendung und Umwidmung.
bpt-Mitglieder können den Videomitschnitt des Webinars
im internen Bereich der bpt-Website abrufen.
Die Überwachung der Arzneimittelsicherheit nach der Zulassung (sog.
Pharmakovigilanz) wird künftig schwerpunktmäßig auf der statistischen
Auswertung von Meldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) beruhen.
Diese Meldungen durch Tierärzte und Tierhaltende gewinnen daher an Bedeutung. Wer unerwünschte Wirkungen von Tierarzneimitteln feststellt, sollte dies dem BVL melden.