BMEL passt Tierärztegebührenordnung an

25.05.2022

BMEL passt Tierärztegebührenordnung an

Das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung die Neufassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) beschlossen.

Die Verordnung passt die tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an. Die GOT ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden.

Die Anpassung der Gebührensätze erfolgt auf wissenschaftlicher Basis: Das BMEL hat bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Die Studie hat ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen. Die Studie ist im November 2021 auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht worden.

Die GOT-Neufassung muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. Sie wird voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten.

Die Neufassung der GOT steht hier zum Download zur Verfügung.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Youtube-Videos, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen