11.07.2022
Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) final verabschiedet. Die ‚neue‘ GOT tritt voraussichtlich Mitte Oktober 2022 in Kraft.
Mit der Neubewertung der Gebührensätze wird die Voraussetzung für bessere Bedingungen sowohl für Selbständige wie für angestellte Tierärzte (und TFA) geschaffen und damit auch einem der größten Probleme in der Tiermedizin, dem Fachkräftemangel, entgegengewirkt. Ein wichtiger Schritt, um die für die Gesundheit und damit das Wohl der Tiere so wichtige flächendeckende tierärztliche Infrastruktur zu erhalten. Der bpt hatte deshalb schon seit Jahren für die dringend notwendige Anpassung der GOT geworben.
Referentenentwurf/Stellungnahmen/Entwurf Novelle