17.12.2024
Das Bundesumweltministerium hat dem bpt mitgeteilt, dass im kommenden Jahr ein Sachkundenachweis für die Abgabe von Biozidprodukten zur Pflicht wird, die unter die ChemBiozid-Durchführungsverordnung fallen. Das betrifft konkret Mittel zur Umgebungsbehandlung gegen Flöhe oder zur Fliegenbekämpfung.
Der bpt hatte sich in den letzten Monaten wiederholt an das Umweltministerium gewandt und Argumente vorgebracht, dass Tierärzte durch ihr Studium für den Umgang mit Bioziden qualifiziert sind. Doch ein Ausschuss des Bundesarbeitsministeriums hat nach Auskunft des Umweltministeriums den Tierärzten die Sachkunde abgesprochen. Letztlich berufe man sich auf EU-Vorgaben, erläutert dazu bpt-Geschäftsführer Heiko Färber.
Eine Abgabe dieser Produkte durch berechtigte Handelsunternehmen sei weiterhin möglich, teilte das Bundesumweltministerium mit. Tierärzte und Tierärztliche Fachangestellte müssten ab dem 01. Januar 2025 einen Sachkundenachweis bei einem anerkannten Fortbildungsträger erbringen, wenn sie die betroffenen Biozidprodukte an Tierhalter verkaufen wollen. Alternativ sollte man alle Präparate, die nicht verschreibungs- oder apothekenpflichtig sind, für den Verkauf auslisten.
Eine Liste der anerkannten Fortbildungsträger wurde von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft
Chemikaliensicherheit (BLAC) veröffentlicht:
www.blac.de/Publikationen.html
, Thema „Chemikalien-Verbotsverordnung“