03.09.2026
Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück? Geht bei uns nicht.“
Haben Sie diesen Satz schon einmal gehört?
Doch darf ihr Arbeitgeber das überhaupt so festlegen?
Ein aktuelles Gerichtsurteil sorgt für Klarheit und zeigt, dass viele vermeintlich feste Praxisregeln rechtlich auf wackeligen Beinen stehen.
Welche Rechte haben Sie beim Urlaub? Wann darf ein längerer Urlaub tatsächlich abgelehnt werden und wann eben nicht? Was gilt eigentlich für Resturlaube?
Antworten und Hintergründe sowie weitere Themen finden Sie im vollständigen Artikel in der aktuellen Ausgabe des bpt-info, ihrer Mitgliederzeitschrift!
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