Leitlinien Tierheimbetreuung

Mit der Betreuung von Tierheimen leisten zahlreiche Tierärztinnen und Tierärzte täglich wertvolle Tierschutzarbeit. Auch viele Tierheimbetreiber setzen ihre umfangreiche Sachkunde zum Wohl der ihnen anvertrauten Tiere ein.

Zunehmend ist aber vor allem in den in öffentlicher Hand geführten Tierschutzeinrichtungen eine Tendenz zum Einsparen vor allem der tierärztlichen Leistungen zu beobachten. Um der ständig wachsenden finanziellen Belastung entgegenzutreten, wird auch die Tierheimbetreuung „ausgeschrieben“ und der billigste Anbieter erhält den Zuschlag. Eine solche Billig - Praxis kann aber nur auf Kosten der zu erbringenden Leistung und damit letztendlich zu Lasten der Tiere ausgeübt werden.

Die Fachgruppe Kleintierpraxis (FGK) im bpt hat deshalb im Jahr 2010 Empfehlungen für die integrierte tierärztliche Betreuung von Tierheimen erstellt. In diesen sind Mindeststandards definiert, die als wesentlich für eine tiergerechte Betreuung von im Tierschutz gehaltenen Tieren erachtet werden. Sie sollen als Leitfaden sowohl für die Tierheimbetreiber als auch für die betreuende Tierarztpraxis dienen und die Tierschutzordnung des Deutschen Tierschutzbundes somit aus tierärztlicher Sicht ergänzen. Gleichzeitig wurde auch der Mustervertrag zur tierärztlichen Betreuung von Tierschutzeinrichtungen überarbeitet und den Empfehlungen angepasst.

Beide Schriftstücke sollten nach Ansicht der FGK auch Anwendung in der Beurteilung und Betreuung von „Animal hoarding"–verdächtigen Einrichtungen finden.

Sie liegen hier in der aktuell überarbeiteten Fassung (Stand: 29. November 2018) vor.

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