Wann und warum muss die
Arbeitszeit erfasst werden? Welche Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung gibt
es? Welche Regeln gelten dafür? Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer
besteht hier großer Informationsbedarf.
Umfragen haben ergeben, dass vielen
Tierärzten das Arbeitszeitgesetz nicht bekannt ist und in vielen Praxen keine
Aufzeichnung der Arbeitszeiten erfolgt. Um unbezahlte Überstunden und
Haftungsrisiken für den Arbeitgeber zu vermeiden, ist ein Schließen dieser
Wissenslücke elementar.
Die wichtigsten Fragen beantwortet das Infoblatt
„Arbeitszeiterfassung in der Tierarztpraxis“, das der bpt-Arbeitskreis "Angestellte
Tierärzte“ entwickelt hat.
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