Umfragen in der Tierärzteschaft haben gezeigt, dass
bei vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kaum Wissen über die
gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts vorhanden ist. Daraus resultieren
häufig Probleme bei der Arbeitszeiterfassung und der Vergütung. Der bpt-Arbeitskreis "Angestellte
Tierärzte" hat deshalb einen neuen Musterarbeitsvertrag
entwickelt, der eine Fülle wichtiger Erläuterungen zur Ausgestaltung von
Arbeitsverhältnissen bietet.
Modulare Auswahlmöglichkeiten und wichtige rechtliche Anmerkungen ermöglichen sowohl
tierärztlichen Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern, das
Anstellungsverhältnis von Beginn an einwandfrei, zeitgemäß und fair zu
gestalten. Dabei sind spezifische Besonderheiten des Tierarztberufs
berücksichtigt, wie Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Dienstfahrzeug
und Berufshaftpflicht.
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