Anerkannte Fortbildungen 2024
(Stand: 24. September 2024)
Die AG zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für TFA arbeitet auf der Grundlage des aktuellen Leitfadens (Stand: 15. Mai 2024).
Anträge bitte ausschließlich an die im Leitfaden genannte E-Mail-Adresse!
Es werden ausschließlich Anträge bearbeitet, die mindestens 6 Wochen, spätestens aber, mit Gebührenzuschlag, 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin im korrekten Word-Format (siehe unten) eingebracht werden. Anträge, die nicht alle erforderlichen Angaben in einem einzigen Formular enthalten, oder die zu spät eingereicht werden, (siehe Beispielantrag), werden nicht bearbeitet.