Wie erreichen wir bessere Ersttagskompetenzen von Studienabgängern? Wie findet der Student die „richtige“ Tierarztpraxis für seine Pflichtpraktika? Wie können die tierärztlichen Universitäten besser überschauen, welche Lerninhalte im tierärztlichen Praktikum vermittelt werden, das einen großen Teil der Gesamtausbildung umfasst?
Um auf diese, für die Weiterentwicklung des tierärztlichen Berufsstandes wichtigen Fragen bessere Antworten als in der Vergangenheit geben zu können, hat der bpt in Absprache mit Studenten, tierärztlichen Ausbildungsstätten und dem veterinärmedizinischen Fakultätentag im Rahmen des Bielefelder Gesprächskreises das Qualitätssiegel „Tierärztliche Ausbildungspraxis“ entwickelt.
In einem Grundsatzpapier hat der Bielefelder Gesprächskreis versucht zu definieren, was die Praxis und was die Ausbildungsstätte dabei leisten sollten.
Es besteht Konsens, dass im Rahmen der klinischen Ausbildung an den Hochschulen die grundlegenden veterinärmedizinisch-praktischen Fertigkeiten vermittelt werden sollen. Dies wird als absolut notwendig erachtet, weil die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse der Handlungsabläufe, der Notwendigkeit nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittelanwendung und der haftungsrechtlichen Aspekte praktischer Handlungen am Tier wissenschaftlich fundiert und aus einem Guss sein müssen. Diese Ausbildung müssen die universitären Kliniken nach anerkannten Standards entsprechend dem Stand der Wissenschaft leisten. Die Einrichtung einer überwiegend klinisch ausgerichteten Phase des Studiums mit der z. T. schon realisierten Rotation weist hier den richtigen Weg.
Eine praktische Anwendung der in der klinischen universitären Ausbildung vermittelten Fähigkeiten in der täglichen Praxis soll in den Praktika in der tierärztlichen Praxis stattfinden. Dort soll also eine Verfestigung der Lehrinhalte erfolgen. Um den jeweiligen Ausbildungsauftrag erfüllen zu können, sollen Universität und tierärztliche Praxis bei der Vermittlung praktischer Fertigkeiten künftig enger zusammenarbeiten.
Tierärztliche Praxen, die an der tierärztlichen Ausbildung gemäß §§ 54 und 55 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) mitwirken und damit die Qualität der studentischen Ausbildung sichern, müssen künftig, wenn sie sich als „Tierärztliche Ausbildungspraxis“ darstellen wollen, bestimmte Mindestkriterien („bpt-Standard“) erfüllen:
bpt-Mitglieder, die oben genannte Anforderungen erfüllen, können sich als „Tierärztliche Ausbildungspraxis“ beim bpt anmelden und das zugehörige Logo führen, um sich auch gegenüber Öffentlichkeit und Klientel entsprechend darzustellen (bei Beachtung der zugehörigen Nutzungsbedingungen!). Die teilnehmenden Praxen werden unter www.tieraerzteverband.de gelistet
(Suche "Ausbildungspraxis" s. rechte Spalte auf dieser Seite sowie auf der Startseite). Dort können sich Studenten nach den in Frage kommenden Ausbildungspraxen umsehen und die Ausbildungspraxen haben dort die Möglichkeit, sich „öffentlich“ zu präsentieren.
Eine Selbstverpflichtung der Tierärztlichen Ausbildungspraxis zur Einhaltung der genannten Mindestkriterien soll innerhalb einer Beobachtungsphase von zunächst drei Jahren ausreichen, um an dem System teilnehmen zu können. Bei der Anmeldung als Tierärztliche Ausbildungspraxis muss die Einhaltung der Kriterien mit Unterschrift bestätigt werden. Abhängig vom Funktionieren des Systems wird nach Ablauf von drei Jahren darüber zu entscheiden sein, ob der Kriterienkatalog ausreicht oder eine andere Form der Evaluierung herbeizuführen ist.