Fragen und Antworten zur tierärztlichen Abrechnung

Kann ich eine Rechnung verlangen?

Die GOT sieht das Ausstellen einer Rechnung vor. Das Dokument soll mindestens enthalten: 

  • Datum
  • Tierart 
  • Diagnose
  • berechnete Leistung mit Angabe der laufenden Nummer in der ersten Spalte des Gebührenverzeichnisses
  • Rechnungsbetrag
  • Umsatzsteuer 

Entschädigungen, Auslagen, Entgelte für Arzneimittel und für verbrauchtes sowie abgegebenes Material werden, soweit sie nicht in den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses enthalten sind, gesondert ausgewiesen.

Sie können vom Tierarzt verlangen, dass er die Rechnung noch weiter aufgliedert.

Kann ich einen Kostenvoranschlag bekommen?

Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen und sich daraus ergebender Behandlungen wird Sie Ihr Tierarzt gerne informieren. Ein Kostenvoranschlag im klassischen Sinn ist in der tierärztlichen Praxis jedoch nicht möglich, weil sich tierärztliche Behandlungen und Eingriffe individuell nach dem Zustand des Patienten richten.

Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhängig? 

Tierärztliche Leistung wird auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht. Deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es steht dem Tierarzt für seine erbrachten Leistungen zu, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.

Muss ich die Behandlungskosten für ein verletztes Fundtier zahlen?

Einen honorarpflichtigen Dienstvertrag mit dem Tierarzt geht auch derjenige ein, der für ein verletzt aufgefundenes Wild- oder herrenloses Fundtier tierärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. Wer in einem solchen Fall letztendlich die Kosten zu tragen hat, ist nicht immer klar, denn eine bundeseinheitliche Regelung gibt es dafür leider nicht.

Kann ich eine tierärztliche Rechnung prüfen lassen?

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Tierarztrechnung haben, sprechen Sie bitte Ihren Tierarzt offen darauf an. Er wird Ihnen gerne ausführliche Erläuterungen geben. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, ist die zuständige Landestierärztekammer der Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Zu den Landestierärztekammern


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