Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
BMEL passt Tierärztegebührenordnung an modernste Untersuchungsverfahren an
Stiftung Warentest:
Hundekrankenversicherung - OP- und Vollschutz im Vergleich
Fragen und Antworten zur Tierärztlichen Abrechnung
Was Tierbesitzer zur Tierarztrechnung wissen wollen