Pferde Aktuelles

10.6.2014 Warendorf: Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat einen Kriterienkatalog zur Beobachtung von Pferd und Reiter auf dem Vorbereitungsplatz vorgestellt. Sie dient den Richtern  zur Orientierung und Argumentationshilfe. Der Katalog unterscheidet zwischen pferdegrechtem und nicht pferdegerechten Verhalten.Kriterienkatalog

Ein Lehrfilm wurde ebenfalls erstellt. Video Vorbereitungsplatz 

5.4.2013: Das Veterinäramt Weilheim erläutert die Kennzeichnung von Equiden und deren formale Eignung zur SchlachtungEquidenkennzeichnung

11.10.2012:Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) hat darauf hingewiesen, dass Equidenpässe für in Bayern gehaltene „nicht registrierte“ Equiden (Freizeitpferde), die nach dem 1. November 2010 von der FN ausgestellt wurden, ungültig sind und bis 31. März 2013 gegen einen gültigen Pass ausgetauscht werden müssen. Davon sind mindestens 1600 Equiden in Bayern betroffenEquidenpässe

3.10.2012: Update EquidenkennzeichnungInfoblatt Equidenkennzeichnung

25.7.2012: Problemfeld Gnadenhof und Kommunikation unter Kollegen. Ein Fallbericht der zum Bessermachen einlädt. Euthanasie Gnadenhofpferd

 Seit dem 1.Juli 2012 gilt eine neue Rahmenvereinbarung für die Betreuung von
Pferdeleistungsschauen in Bayern.

Die Aufwandsentschädigungen der Tierärzte wurden erhöht.
Die Turnierbetreuung im Rahmen einer Rufbereitschaft ist weiterhin möglich. Hierbei wird
jedoch kein Grundbetrag mehr erhoben, sondern nur der tatsächliche Einsatz entlohnt.
Das Eintreffen des Tierarztes innerhalb von 15 Minuten am Veranstaltungsort wurde durch
eine schnellstmögliche Einsatzbereitschaft ersetzt. Das bedeutet, hier gibt es nun einen
größeren, einzelfallbezogeneren Spielraum bei der Bemessung der Reaktionszeit des
notdiensthabenden Tierarztes.
Außerdem stehen dem Tierarzt Fahrtkosten zu. Nach GOT beträgt das Wegegeld bei
Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges je Kilometer:
1. Bei Tag 2,30 €, mindestens jedoch 8,60 €,
2. Bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Feiertagen und an Wochenenden
(Samstag 13.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr) 3,40 €, mindestens jedoch 11,40 €.

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