Bundesvorstand

Der Bundesvorstand besteht aus 

  • den ersten Vorsitzenden der Landesverbände oder deren gewählten Stellvertretern
  • den Mitgliedern des Präsidiums, soweit diese nicht bereits als Vertreter ihres Landesverbands dem Vorstand angehören
  • jeweils einem Mitglied aus dem Vorstand der jeweiligen Fachverbände und den Vorsitzenden der Fachgruppen, die jeweils ordentliches Mitglied des bpt sein müssen.

Der Vorstand entscheidet über grundlegende Fragen der Verbandsarbeit und tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.


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