25.08.2020
Der Bundesverband Praktizierender
Tierärzte (bpt) begrüßt die geplante Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung,
mit der die Haltung und Nutzung von Hunden wirklich tierschutzgerechter wird. Sie sollte keinesfalls auf das zweimalige Gassigehen pro
Tag reduziert werden, das im Zweifel von den Behörden auch gar nicht
kontrolliert werden könnte. Dennoch fehlt gerade aus Tierschutzgründen noch Wichtiges:
So sind nach Auffassung des Verbandes
alle geplanten Neuregelungen elementar davon abhängig, dass die jeweiligen
Hunde zweifelsfrei identifiziert werden können und die Registrierung auf einen
Tierbesitzer zwingend geboten ist. Darauf hatte der bpt bereits in seiner
Stellungnahme zum Verordnungsentwurf hingewiesen und vorgeschlagen, in die
Verordnung aufzunehmen, dass Hunde ab einem Alter von zwei Monaten von einer
berechtigten Person mit einem Transponder gekennzeichnet und in einem
bundesweit agierenden Register registriert werden müssen.
Überdies wäre es sinnvoll, wenn das
nunmehr stärker implementierte Ausstellungsverbot von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen
um eine konkrete Auflistung von entsprechenden Merkmalen, mit denen Hunde nicht
ausgestellt werden dürfen, ergänzt würde.
Der bpt appelliert deshalb an die
Bundesregierung diese beiden Punkte in der Verordnung noch zu berücksichtigen.