Tierschutz-Hundeverordnung: Noch nicht ganz rund

25.08.2020

Tierschutz-Hundeverordnung: Noch nicht ganz rund

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt die geplante Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung, mit der die Haltung und Nutzung von Hunden wirklich tierschutzgerechter wird. Sie sollte keinesfalls auf das zweimalige Gassigehen pro Tag reduziert werden, das im Zweifel von den Behörden auch gar nicht kontrolliert werden könnte. Dennoch fehlt gerade aus Tierschutzgründen noch Wichtiges:  

So sind nach Auffassung des Verbandes alle geplanten Neuregelungen elementar davon abhängig, dass die jeweiligen Hunde zweifelsfrei identifiziert werden können und die Registrierung auf einen Tierbesitzer zwingend geboten ist. Darauf hatte der bpt bereits in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf hingewiesen und vorgeschlagen, in die Verordnung aufzunehmen, dass Hunde ab einem Alter von zwei Monaten von einer berechtigten Person mit einem Transponder gekennzeichnet und in einem bundesweit agierenden Register registriert werden müssen.  

Überdies wäre es sinnvoll, wenn das nunmehr stärker implementierte Ausstellungsverbot von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen um eine konkrete Auflistung von entsprechenden Merkmalen, mit denen Hunde nicht ausgestellt werden dürfen, ergänzt würde.

Der bpt appelliert deshalb an die Bundesregierung diese beiden Punkte in der Verordnung noch zu berücksichtigen.



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