26.01.2021
Die Präsidenten der tierärztlichen Verbände Bundestierärztekammer, Bundesverband der beamteten Tierärzte und Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) haben Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner Ende vergangener Woche schriftlich aufgefordert, die Umsetzung eines nationalen Tierarzneimittelgesetzes in dieser Legislaturperiode zu stoppen, damit ein transparenter Diskussionsprozess möglich wird. Die Verbände sind sich vollkommen einig darin, dass sie sich an einem derart intransparenten und unausgereiften Verfahren weder beteiligen können noch wollen. Dafür steht für die praktizierenden und beamteten Tierärztinnen und Tierärzte und natürlich für die Tiergesundheit und den Tierschutz schlichtweg zu viel auf dem Spiel.
Grund für diesen Schritt ist, dass in
den letzten beiden Jahren seit Inkrafttreten der EU-Tierarzneimittelverordnung
für die Umsetzung in nationales Recht keinerlei fachlicher Austausch
stattgefunden hat und jetzt völlig unerwartet die Bundesministerien für
Gesundheit und Landwirtschaft den tierärztlichen Organisationen und Verbänden
den Entwurf für ein nationales Tierarzneimittelgesetz zur Stellungnahme innerhalb
von drei Wochen vorgelegt haben. Eine qualifizierte Stellungnahme zu einem so
umfangreichen und zugleich wichtigen Gesetzesvorhaben kann aber in einer solch kurzen
Frist zwangsläufig nur unvollständig sein und wird deshalb nicht erfolgen.
„Wie kann es sein, dass zwei Jahre für die Umsetzung der
bereits im Januar 2019 in Kraft getretenen EU-Tierarzneimittelverordnung in neu zu fassendes nationales Recht ohne
jeglichen fachlichen Austausch ungenutzt verstrichen sind und dann ganz
plötzlich eine Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf ohne vorherige
Verbändeanhörung erfolgt,“ macht bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder seinem Ärger
Luft. Hieß es doch noch vor wenigen Wochen, das Bundesgesundheitsministerium
habe wegen der Corona-Situation keine Zeit, sich um das nationale
Tierarzneimittelgesetz zu kümmern. „Die
Art und Weise, wie mit einer von dem Gesetz hauptbetroffenen Gruppe umgegangen
und offenbar auch nicht korrekt informiert wird, ist völlig inakzeptabel,“
bekräftigt Moder.
Schon auf den ersten Blick haben sich rechtlich-handwerkliche
Fehler im Entwurf gezeigt, die in der tierärztlichen Praxis zu
Umsetzungsschwierigkeiten und juristischen Auseinandersetzungen führen werden. „Genau davor wollen und müssen wir die
Tierärztinnen und Tierärzte schützen,“ stellt Moder klar. „Und um das gleich
ganz deutlich zu sagen, wir sträuben uns nicht gegen ein neues, eigenständiges
Tierarzneimittelgesetz, so wie es in vielen anderen EU-Ländern schon Brauch
ist. Wenn aber etwas ganz Neues geschaffen wird, dann muss in einem transparenten
Diskussionsprozess ausreichend Zeit für den fachlich fundierten Austausch
sein,“ so Moder. Dafür stehen die drei Verbände zur Verfügung.
Ansprechpartner
für diese Meldung:
Dr. Siegfried
Moder (bpt-Präsident)
T. 0172/3673002