Drohendes EU-Antibiotikaverbot für Tiere: Tierärzteverband bittet Baerbock, Habeck, Laschet und Söder um Klarstellung

30.08.2021

Drohendes EU-Antibiotikaverbot für Tiere:

Tierärzteverband bittet Baerbock, Habeck, Laschet und Söder um Klarstellung

Das Europaparlament entscheidet im September, ob vier für die Human- und Tiermedizin gleichermaßen wichtige antibiotische Wirkstoffklassen für die Behandlung von Tieren verboten werden sollen. Aus Tierarztsicht drohen gravierende Folgen für die Gesundheitsversorgung von Klein-, Heim- und Nutztieren sowie Pferden: Bestimmte Krankheiten können dann nicht mehr behandelt werden. Deutsche Europaabgeordnete spielen in der Vorbereitung und Unterstützung des Verbotsantrags eine wichtige Rolle. Sie positionieren sich dabei gegen einen wissenschaftsbasierten Regulierungsvorschlag der EU-Kommission – und auch gegen Positionen ihrer eigenen Parteien.

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) bittet deshalb die Bundesvorsitzenden von CDU, Armin Laschet, und CSU, Dr. Markus Söder, sowie von Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock und Robert Habeck, um eine Klarstellung der Position ihrer Parteien im Vorfeld der finalen Abstimmung im Europäischen Parlament. „Unterstützen Sie den von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erarbeiteten, wissenschaftsbasierten Kriterienkatalog der EU-Kommission, der die im internationalen Vergleich weitreichendste rechtliche Regulierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tiermedizin darstellt? Oder unterstützen Sie den Gegenantrag, der vorsieht, dass vier – für die Human- und Tiermedizin gleichermaßen wichtige – antibiotische Wirkstoffklassen für die Tiermedizin verboten werden sollen?“, fragt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder die Parteivorsitzenden.

Die Sorge der Tierärzte: „Wenn der Verbotsantrag angenommen wird, könnte das dazu führen, dass wir kranke Klein-, Heim- und Nutztiere sowie Pferde nicht mehr behandeln können. Tiere müssten im Zweifelsfall sogar euthanasiert werden, weil bei bestimmten Indikationen die erforderlichen Tierarzneimittel nicht mehr zur Verfügung stehen“, sagt Moder und schreibt an die Parteivorsitzenden: „Sie können sich vorstellen, dass uns dieses Szenario mit großer Sorge erfüllt, v. a. weil es unserem Selbstverständnis als Tierärzte/innen, kranken Tieren helfen zu wollen und auch zu müssen, zuwiderläuft.“

Eine Klarstellung der Parteivorsitzenden ist aus bpt-Sicht notwendig, weil deutsche EU-Abgeordnete sich bei diesem Thema gegen Parteipositionen stellen. So hatte Bündnis 90/die Grünen auf bpt-Anfrage zum Thema EU-Antibiotikaregulierung Mitte August geantwortet (Zitat):
„Um Antibiotika gezielt einzusetzen und Resistenzen zu vermeiden, sollen vorrangig kranke Einzeltiere behandelt werden. Reserveantibiotika sollen der Humanmedizin vorbehalten werden, wobei kranken Tieren natürlich gezielt geholfen werden muss. Das deckt sich mit Empfehlungen der EMA (Hervorhebung bpt), bestimmte Kategorien bei Tieren nur dann zum Einsatz kommen zu lassen, wenn die öffentliche Gesundheit sonst gefährdet ist.“
Der Verbotsantrag im Europaparlament wurde aber federführend vom Grünen EU-Abgeordneten Martin Häusling aus Hessen initiiert. Dieser Antrag weist die EMA-Empfehlungen als „unzureichend“ zurück.

Auch bei der CDU/CSU gibt es abweichende Positionen. Die offizielle Parteiantwort auf eine bpt-Anfrage lautete (Zitat):
„CDU und CSU unterstützen diesen Ansatz (Anmerkung bpt: die Kriterien der EMA). Reserveantibiotika sind Arzneimittel der letzten Wahl und werden verabreicht, wenn sonst nichts mehr wirkt. Die Reserveliste muss aber wissenschaftlich fundiert sein. Es darf nicht zu einem Therapie-Notstand in der Tiermedizin kommen, denn auch kranke Tiere müssen behandelt werden können.“
Der Verbotsantrag konnte im ENVI-Ausschuss des EU-Parlaments aber nur eine Mehrheit erreichen, weil sich die Abgeordneten der EVP-Fraktion, zu der CDU/CSU gehören, mehrheitlich enthielten.

Auch der CDU-Politiker Dr. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, hat sich enthalten. Er bestätigt die Sorge der Tierärzte vor gravierenden Folgen bis hin zur Euthanasie. Der Humanmediziner wird in der Westfalenpost vom 21. August 2021 wie folgt zitiert (Passage aus dem Artikel): „Die Frage ist doch: Muss man vielleicht bei einem Tier auf die bestmögliche Behandlung verzichten – oder will man riskieren, dass auch Menschen sterben, weil auch diese Antibiotika irgendwann ihre Wirkung verlieren?“ Liese hat diese Frage für sich beantwortet: Ja, Reserveantibiotika sollen dem Menschen vorbehalten werden – bei der Behandlung von Tieren müsse dann versucht werden, mit normalen Antibiotika zurecht zu kommen: „Im allerschlimmsten Fall muss es eingeschläfert werden. Das ist natürlich hart.“

Angesicht der zunehmend kontroverseren öffentlichen Diskussion über das drohende Antibiotikaverbot fordert der bpt eine klare Positionierung der Parteien vor der finalen Entscheidung im EU-Parlament Mitte September. „Wir Tierärzte unterstützen ausdrücklich den restriktiven Antibiotikaeinsatz in Veterinär- und Humanmedizin. Wir haben den Antibiotikaeinsatz europaweit um 34 und in Deutschland sogar um 60 Prozent reduziert“, betont bpt-Präsident Moder. „Ein pauschales Verbot ganzer Wirkstoffklassen schränkt die Behandlungsmöglichkeiten für Tiere aber unverantwortlich ein und wird deshalb von uns abgelehnt.“

Ansprechpartner für diese Meldung:
Dr. Siegfried Moder, bpt-Präsident
T. 0172 – 367 3002
Heiko Färber, bpt-Geschäftsführer
T. 0170 – 85 65 248

Europarechtlicher Hintergrund

  • Im Januar 2022 tritt nach zwei Jahren Übergangszeit das 2019 verabschiedete, neue Europäische Tierarzneimittelrecht (EU-Verordnung 2019/6 Download) europaweit verpflichtend in Kraft.
  • Darin wird auch geregelt, wann ein antibiotischer Wirkstoff bei Tieren (nicht) angewendet werden darf, bzw. wann er dem Menschen vorbehalten sein soll. (Maßnahme: Entzug der Zulassung)

Wissenschaftsbasierte Empfehlung der EU-Kommission

  • Dazu war die EU-Kommission aufgefordert, in einem Delegierten Rechtsakt (Download) die entsprechenden Kriterien auf wissenschaftlicher Basis zu definieren.
  • Diese Kriterien (Download) hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) in Abstimmung mit der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) und dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) erarbeitet. Teil C der Kriterien berücksichtigt dabei auch, wann für einen antibiotischen Wirkstoff ein wesentlicher Bedarf im Tiergesundheitsbereich besteht.
  • Diesem Rechtsakt und den Kriterien zur Kategorisierung von Antibiotika muss das EU-Parlament im September zustimmen / ihn ablehnen.

Gegentrag des EU-Umweltausschuss: Verbot für 5 Wirkstoffklassen

  • Im Juli 2021 hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments (ENVI) auf Initiative des zuständigen Berichterstatters, dem Grünen Abgeordneten Martin Häusling aus Deutschland, die Kommissionsvorlage und die Kriterien der EMA als “nicht ausreichend” zurückgewiesen und einen Gegenantrag (Download) eingebracht. Dieser fordert “… to reserve highest priority critically important antimicrobials (HPCIA) for human use only.” Ausnahmen soll es nur für “Einzeltierbehandlungen” geben.
  • Das bedeutet in der Rechtssystematik der EU-Verordnung 2019/06 den Entzug der Zulassung für folgende HPCIA-Wirkstoffe und damit den Verbot des Einsatzes bei Tieren: Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3./4./5. Generation, Polymyxinen (Colistin) und Makroliden.
  • Darauf hatte die zuständige Direktorin der EU-Kommission, Dr. Sabine Jülicher, die Abgeordneten in der ENVI-Anhörung am 28. Juni auch aufmerksam gemacht (Zitat): „… wenn ein Wirkstoff auf der Liste für Reserveantibiotika für Menschen ist, dann ist er den Menschen vorbehalten und darf dann in keiner Tierart verwendet werden. Es ist also ein entweder oder.“
  • Auch eine Ausnahme für die Einzeltierbehandlung wäre nicht möglich, – rechtlich nicht, weil dies die Tierarzneimittelverordnung EU 2019/06 nicht vorsieht, – verfahrenstechnisch nicht, weil das in der verbleibenden Zeit bis zum Inkrafttreten im Januar 2022 auch nicht mehr hineinverhandelt werden könne.
  • Das EU-Parlament entscheidet voraussichtlich in der Sitzungswoche vom 13.- 16.9.2021, ob es dem Kommissionsvorschlag oder dem Gegenantrag des ENVI-Ausschuss zustimmt.

Hintergrund Tierärzteprotest

Um die Öffentlichkeit auf die Folgen des drohenden Antibiotikaverbots aufmerksam zu machen, hat der bpt eine Unterschriftenkampagne in den Mitgliedspraxen (wir erwarten über 100.000 Unterschriften – mehr hier) und auch Online (hier) initiiert (aktuell 309.184 Zeichnungen). Außerdem informiert er mit Pressemitteilungen.

Auch die Bundestierärztekammer (BTK) warnt in einer Stellungnahme (hier) vor den Folgen der Entscheidung. Sie unterstützt die bpt-Kampagne mit einem Musterschreiben direkt an Tierhalter; ebenso die Landestierärztekammern (z.B. Nordrhein (hier) und Baden-Württemberg (hier)

Mit der Sorge, dass Tiere nicht mehr adäquat behandelt werden können, sind die Tierärzte nicht allein. In Deutschland haben sich eine ganze Reihe weiterer Verbände mit entsprechenden Stellungnahmen an die Öffentlichkeit gewandt:

  • der Deutsche Tierschutzbund (mehr hier)
  • die Reiterliche Vereinigung (FN – mehr hier)
  • der Verband für das Hundewesen (VDH – hier)
  • der Verband Zoologischer Gärten (VdZ / z.B. via Twitter)
  • Deutscher Jagdverband (DJV), Deutscher Falkenorden (DFO), Orden Deutscher Falkoniere (ODF) und Jagdgebrauchshundverband (JGHV) in einer gemeinsame Positionierung (mehr hier)
  • der Deutsche Bauernverband

Internationale Tierarztproteste

Auch international weisen Tierarztverbände auf die durch die EU-Entscheidung drohenden Behandlungsprobleme hin – dazu gehören:

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Youtube-Videos, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen