30.11.2021
Es könnte ein wichtiger Meilenstein für den
Schutz von Heimtieren in Deutschland sein: Wie aus dem am
24. November
vorgelegten Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
hervorgeht,
plant die künftige Bundesregierung die Einführung einer bundesweiten
Kennzeichnungs-
und Registrierungspflicht (K&R) von Hunden in Deutschland. Wie diese
umgesetzt werden soll, geht nicht aus dem vorgelegten Koalitionsvertrag
hervor.
Dennoch gehen die Koalitionspartner einen wichtigen und längst
überfälligen
Schritt. Davon sind die Mitglieder des Netzwerks K&R, einem
interdisziplinären
Arbeitskreis von Landestierschutzbeauftragten in Deutschland, weiteren
Experten
und Expertinnen sowie Tierschutzorganisationen, überzeugt. Aus Sicht des
Netzwerkes wäre es jedoch wichtig gewesen, auch die Kennzeichnung und
Registrierung von Katzen zu berücksichtigen.
„Trotzdem ist es sehr erfreulich, dass die kommende Bundesregierung nunmehr endlich aktiv wird und damit einer schon seit vielen Jahren vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) geforderten bundesweiten Regelung Geltung verschaffen wird", freut sich Dr. Petra Sindern, Vizepräsidentin des bpt. „Denn nur mit einer Verpflichtung zur Registrierung gelingt es, Besitzer von entlaufenen oder sichergestellten Tieren zu ermitteln. So bleibt den Hunden, hoffentlich auch bald Katzen, das Leid eines langen Tierheimaufenthaltes erspart.“
„Das Netzwerk K&R hat außerdem mit dem Heimtierabfrageservice HABS bereits eine Lösung parat, die kostengünstig eingesetzt werden kann, um die bestehenden Register unkompliziert zu vernetzen," so Sindern weiter. Neue, möglicherweise kostenintensive Lösungen, sind daher nicht notwendig. „Einer schnellen Umsetzung für den verbesserten Tierschutz bereits im kommenden Jahr steht jetzt nichts mehr im Wege", hofft der Bundesverband Praktizierender Tierärzte.
Als eines der wenigen Länder Europas hat Deutschland bislang keine einheitliche Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden. Eine solche Pflicht beinhaltet, dass die Tiere von einem Tierarzt oder einer Tierärztin mit einem Transponder, umgangssprachlich auch Chip genannt, gekennzeichnet werden. Dieser wird den Tieren schnell und unkompliziert unter die Haut injiziert. Anschließend wird die Ziffernfolge des Transponders gemeinsam mit den Daten des Tieres in einem Register hinterlegt, sodass es möglich ist, ein Tier seinem Halter oder seiner Halterin zuzuordnen. Einige Bundesländer haben bereits in der Vergangenheit eigene Regeln eingeführt, in einigen Kommunen gibt es bestimmte Vorschriften und anderenorts ist dieses Thema bislang gar nicht berücksichtigt worden.
„Im Falle der Einführung einer bundesweit einheitlichen und rechtspflichtigen K&R von Hunden – die jedoch dringend auch für Katzen eingeführt werden sollte – sind vor allem positive Effekte im Bereich des Tierschutzes zu erwarten. Aber auch für weitere gesellschaftsrelevante Bereiche wie Rechtssicherheit, Verbraucherschutz und öffentliche Gesundheit gibt es viele Vorteile. Wir hoffen nun, dass dieser wichtige Schritt nicht nur einen Platz im Koalitionsvertrag gefunden hat, sondern auch effizient und im Sinne der Tiere umgesetzt wird. Dafür setzt sich das Netzwerk K&R weiterhin ein“, so Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Landesbeauftragter für Tierschutz des Saarlandes und Leiter des Netzwerk K&R.
Bislang ist die Einführung einer einheitlichen K&R-Pflicht in Deutschland gescheitert. Argumente dagegen waren beispielsweise vermeintliche hohe Kosten, wobei die frühere Bundesregierung von der Neuschaffung eines zentralen Registers ausgegangen ist. Dank der digitalen Schnittstelle HABS ist dies aber überflüssig geworden. HABS ist auch geeignet zur Verknüpfung anderer in der EU bestehender Register und Ausbau auf andere Tierarten. So könnte zukünftig auch einer K&R-Pflicht für Katzen Rechnung getragen werden, sollte diese doch noch eingeführt werden.
Die Nutzung einer solchen digitalen Schnittstelle ist nicht nur zeitgemäß, sondern entspricht auch den Wünschen der EU. Denn langfristig sollte die deutschlandweite K&R-Pflicht in einer europäisch einheitlichen Lösung aufgehen, findet auch das Netzwerk und ist dabei offenbar einer Meinung mit dem Europäischen Parlament, das in seiner Entschließung vom 12. Februar 2020 (P9_TA(2020)0035) die Verknüpfung bestehender Datenbanken für die Rückverfolgbarkeit von Tieren und Haltern sowie Halterinnen gefordert hat.
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Zum Netzwerk „K&R“
Das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung (K&R)“ ist ein
interdisziplinärer Arbeitskreis der Landestierschutzbeauftragten Deutschlands,
verschiedener Tierschutzorganisationen sowie weiteren Experten und Expertinnen,
u.a. dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt), unter der Leitung des
Landesbeauftragten für Tierschutz des Saarlandes, Dr. Hans-Friedrich Willimzik.
Ziel ist die Einführung einer flächendeckenden rechtspflichtigen Kennzeichnung
und Registrierung für Hunde und Katzen in Deutschland. Bislang ist Deutschland
zusammen mit einigen wenigen anderen Ländern hierbei Schlusslicht in Europa.
Die gravierenden Probleme, wie beispielsweise der illegale Welpenhandel, die
stetige Zunahme von Straßenkatzen sowie überfüllte Tierheime, können nur mit
einer stringenten europaweit und national harmonisierten vollständigen
Strategie der Rückverfolgbarkeit von Tierhaltern und Heimtieren gelöst werden.
Weitere Informationen zur Arbeit und den Mitgliedern des Netzwerks „K&R“
sind hier zu
finden.