Noch Fragezeichen zum ersten Haustarifvertrag in der Tierärzteschaft

24.04.2024

Noch Fragezeichen zum ersten Haustarifvertrag in der Tierärzteschaft

Endlich gibt es den lange angekündigten ersten Tarifvertrag in der Tiermedizin. Zunächst allerdings nur als Haustarifvertrag für eine einzelne Praxis in Sachsen, mit fünf angestellten Tierärztinnen und Tierärzten.

Begrüßenswert ist aus Sicht des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) insbesondere die mit dem Tarifvertrag geschaffene Möglichkeit zur Einteilung von Zwölfstunden-Schichten. Dadurch ist es möglich, Not- und Wochenenddienstangebot sicherzustellen. Darüber hinaus sind bis jetzt aber keine konkreten Details der Vereinbarung bekannt, sodass eine weitere Bewertung der Vereinbarung derzeit nicht möglich ist. Insbesondere wichtige Fragen zu Gehältern, Wochenend- und Nachtzulagen, Bereitschaftsdiensten, Freizeitausgleich, Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Sozialleistungen etc. bleiben unklar. Außerdem bleibt abzuwarten, welchen Einfluss der Abschluss des Haustarifvertrags durch den Bund angestellter Tierärzte (BaT) auf die jahrelangen berufspolitischen Bemühungen von Bundestierärztekammer (BTK) und bpt für eine gesetzliche Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes haben wird.

Klar ist, dass der jetzt abgeschlossene Haustarifvertrag ausschließlich für die entsprechende Praxis gilt und damit vorläufig nur einem sehr kleinen Kreis an Kolleginnen und Kollegen zugutekommt.

Hinweis:

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) kann keine Tarifverträge für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte abschließen, da sowohl Praxisinhaber wie angestellte Tierärztinnen und Tierärzte Mitglied sind (keine Gegnerfreiheit). Für die Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) ist der bpt jedoch seit mehr als 30 Jahren Tarifpartner des Verbands Medizinischer Fachberufe (VMF).

Ansprechpartner für diese Meldung:

Heiko Färber

bpt-Geschäftsführer

Tel.: 0170 – 85 65 248

E-Mail: bpt.faerber@tieraerzteverband.de

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