Bewertung der Fortbildung für Tiermedizinische Fachangestellte nach Tarifgruppe II; Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) für die Tätigkeitsgruppen II und III des Gehaltstarifvertrages (§ 5 Abs. 2+3).
für Tiermedizinische Fachangestellte sowie für Arbeitgeber und Ausbilder von TFA finden Sie hier
Dr. Petra Sindern
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