Grundsatzprogramm des Verbandes

Zweimal in seiner Geschichte hatte sich der bpt ein Grundsatzprogramm gegeben:
das "Frankfurter Programm" (1957) und das "Göttinger Programm" (1977).

40 Jahre nach der Verabschiedung des letzten Grundsatzprogramms war es aus Sicht des bpt-Präsidiums an der Zeit, ein neues Programm zu diskutieren, das wesentliche politische Forderungen des bpt zusammenfasst.

Dieses neue "Münchner Programm" wurde in der bpt-Mitgliederversammlung am
19. Oktober 2017 verabschiedet.


Das Münchner Programm (2017)


Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) ist die führende und unabhängige Interessenvertretung für selbstständige und angestellte praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte. Er setzt sich ein für  

den Erhalt und die Weiterentwicklung tierärztlicher Arbeitsfelder:      

  • Sicherstellung der notwendigen medizinischen Versorgung von Tieren durch den Erhalt der tierärztlichen Therapiefreiheit und des tierärztlichen Dispensierrechts
  • Sicherstellung des qualifizierten Umgangs mit potentiell gefährlichen Arzneimitteln ausschließlich durch Tierärzte (z. B. Betäubungsmittel, Chemotherapeutika)
  • Vernetzung auch mit nicht tierärztlich geführten Tierarztpraxen und Tierkliniken
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Berufe in Deutschland und Europa
  • Verankerung der praktizierenden Tierärzte in Qualitätssicherungssystemen von Tierhaltungen

die Intensivierung des Tierschutzes:

  • Stärkung des öffentlichen Bewusstseins, dass Tierärzte in der Nutztier- wie auch in der Gesellschaftstier-Praxis ihre Tätigkeiten stets auch als Tierschützer ausüben
  • Gesetzliche Fixierung der tierärztlichen Bestandsbetreuung im Nutztier- und Tierheimbereich und Verankerung des „1 Tierarzt-Prinzips“ in der Lebensmitteltier-Praxis
  • Schaffung einer Tiergesundheitsdatenbank zur Erfassung und Weiterentwicklung tierschutzbezogener Parameter
  • Gesetzliche Klarstellung, dass nur Tierärzte Transponder setzen dürfen und Vorgaben für eine verpflichtende Registrierung aller Hunde und Katzen durch den Tierarzt

die Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes:

  • Stärkere Berücksichtigung des One-Health-Prinzips durch Begleitung eines nationalen (Antibiotika-) Resistenzmonitorings gemeinsam mit der Humanmedizin
  • Entwicklung einer Nutztierstrategie, die Aspekte der Tiergesundheit, des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes einschließt und die Wirtschaftlichkeit auf Seiten der Landwirtschaft berücksichtigt
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über Laienbehandler und Paramediziner
  • Ausbau von Qualitätssicherungssystemen in der täglichen tierärztlichen Arbeit

die Sicherstellung eines der Qualifikation des akademischen Berufes angemessenen Einkommens:

  • Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der tierärztlichen Praxen
  • Modernisierung der GOT
  • Integration kaufmännisch-kommunikativer Inhalte in das tierärztliche Studium
  • Optimierung des Verhältnisses zwischen Praxisinhabern und angestellten Tierärzten 


die Stärkung der internationalen Ausrichtung:

  • Intensivierung des direkten Austauschs mit den Nachbarländern
  • Ausbau der Aktivitäten innerhalb der europäischen Tierärzteverbände und der EU–Institutionen

die Modernisierung des Verbandes:

  • stärkere Nutzung moderner Kommunikationskanäle
  • Gewinnung neuer Mitglieder
  • Intensivierung der bpt-Aktivitäten an den Hochschulen
  • Ausbau des Leistungsangebots und Modernisierung der Fortbildungsaktivitäten

Das Göttinger Programm (1977)


  1. Erhaltung des freiberuflichen Charakters der tierärztlichen Berufsausübung in der Praxis.
  2. Klare Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche zu anderen tierärztlichen Berufsgruppen und zu anderen Berufen.
  3. Praxisverbot für alle vollbesoldeten beamteten und angestellten Tierärzte.
  4. Verstärkte Einschaltung der praktischen Tierärzte in die staatlichen Maßnahmen zur Prophylaxe und Bekämpfung von Tierseuchen.
  5. Enge Zusammenarbeit mit den Tiergesundheitsdiensten und Übertragung der praktischen Durchführung von Maßnahmen der Tiergesundheitsdienste an praktische Tierärzte.
  6. Förderung der kollegialen Zusammenarbeit einschließlich Sonntagsdienst und Urlaubsvertretung.
  7. Einflussnahme auf die den tierärztlichen Beruf oder die Tierärzte betreffenden oder die tierärztlichen Belange berührenden Gesetze, Rechtsverordnungen, Vorschriften oder sonstigen Regelungen.
  8. Erhaltung des tierärztlichen Dispensierrechts.
  9. Angleichung der tierärztlichen Gebühren und Vergütungen an die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen.
  10. Weiterentwicklung der Tarifverträge in der Schlachttier- und Fleischbeschau.
  11. Schaffung und Erhaltung von Arbeitsmöglichkeiten für den tierärztlichen Berufsnachwuchs.
  12. Bemühungen um die Fortbildung der praktischen Tierärzte.
  13. Bemühungen um die stärkere Betonung der klinischen Ausbildung und um die Einführung in wirtschaftliche und organisatorische Fragen der Praxisführung durch Einflussnahme auf den Inhalt des Hochschulstudiums und durch Zusammenarbeit mit dem Fakultätentag.
  14. Vertretung der tierärztlichen Interessen auf europäischer Ebene.
  15. Aktive Mitarbeit in der Europäischen Union praktischer Tierärzte (UEVP) und der Föderation der Tierärzte in der EWG (FVE).
  16. Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit

Das Frankfurter Programm (1957)


  1. Altersversorgung der Freiberufstierärzte auf gesetzlicher Grundlage für das Bundesgebiet.
  2. Wirtschaftlich tragbarer und ausreichender Unfallschutz.
  3. Verbesserung der Bedingungen des Versicherungs- und betrieblichen Steuerwesens.
  4. Reform der tierärztlichen Gebührensätze für freiberufliche und amtlich beauftragte Tätigkeit.
  5. Eintreten für das Bestehen von Tierärztekammern und deren Ausbau zu Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
  6. Kampf dem Kurpfuschertum in jeder Form.
  7. Praxisverbot für sämtliche beamteten und angestellten Tierärzte und Beseitigung jeden unsozialen Doppelverdienertums.
  8. Aufklärung des akademischen Nachwuchses über die wirtschaftliche Not des tierärztlichen Berufes.
  9. Abgrenzung der Befugnisse der Tierärzte an Schlachthöfen, an Tiergesundheitsämtern oder ähnlichen Anstalten sowie der Besamungstierärzte.
  10. Beteiligung an öffentlich angeordneten Impfungen und Blutentnahmen mit ausreichenden Gebührensätzen.
  11. Einflussnahme auf die Besetzung der Fleischbeschaustellen und Beteiligung an der Ergänzungsbeschau.
  12. Einflussnahme auf das Fortbildungswesen und Mitbestimmen bei der Planung und Durchführung aller tierärztlichen Kongresse.
  13. Aufstellung tierärztlicher Kandidaten für die Parlamente.
  14. Einrichtung eines Personalbüros: Praxisstellen, Fleischbeschaustellen, Stellen für Assistenten und Praktikanten, Vertretungen, Ferienaustausch für praktische Tierärzte.
  15. Einrichtung eines Informationsbüros: Verbindung mit Behörden, Medizin, Pharmazie, Landwirtschaft, Universitäten, Hochschulen, Fachpresse, vor allem auch mit Presse und Rundfunk.

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