Nach dem Tod Ihres Tieres müssen Sie eine Entscheidung über den Verbleib des Tierkörpers treffen. Den gesetzlichen Bestimmungen folgend müssen tote Tiere in der Regel einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zugeführt werden. Diesen letzten Weg kann Ihnen Ihr Tierarzt abnehmen, sofern Sie den Tierkörper nicht selbst bei einer regionalen Sammelstelle abgeben wollen.
Im Einzelfall darf ein Haustier auch im eigenen Garten bestattet werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Gelände nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet und das Grab nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze angelegt wird. Das Grab muss so tief sein, dass eine Erdschicht von 50 Zentimetern den Tierkörper bedeckt.
Als Alternative bieten regionalen Tierfriedhöfe eine würdige Ruhestätte, die als Ort der Begegnung und Erinnerung für ein bis fünf Jahre, auf Wunsch auch länger, gepachtet werden kann. Als Tierbesitzer haben Sie die Möglichkeit, Ihren liebgewonnenen Wegefährten auf seinem letzten Weg zu begleiten und einer angemessenen Beisetzung beizuwohnen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Tier einäschern zu lassen. Mehrere Kleintierkrematorien stehen dafür in Deutschland zur Verfügung.
Sprechen Sie Ihren Tierarzt darauf an. Er wird Sie gerne über die Einzelheiten informieren.
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