Anerkannte Fortbildungen 2021
(Stand: 03.02.2021)
Die AG zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für TFA arbeitet auf der Grundlage des Leitfadens, den Sie hier finden. Achtung, der Leitfaden für die Anträge ist seit dem 3.6.2020 geändert! Anträge bitte ausschließlich an die im Leitfaden genannte E-Mail-Adresse!
Es werden ausschließlich Anträge bearbeitet, die mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bzw. vor Drucklegung/Veröffentlichung des Programms im korrekten Word-Format (siehe unten) eingebracht werden. Anträge,die nicht alle erforderlichen Angaben in einem einzigen Formular enthalten (siehe Beispielantrag), werden nicht bearbeitet.