Infos für Arbeitgeber und Ausbilder von TFA

Fortbildungsveranstaltungen für TFA


Anerkannte Fortbildungen 2024
(Stand: 24. Januar 2024)

Die AG zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für TFA arbeitet auf der Grundlage des aktuellen Leitfadens  (Stand: 2. Januar 2024).

Anträge bitte ausschließlich an die im Leitfaden genannte E-Mail-Adresse!

Es werden ausschließlich Anträge bearbeitet, die mindestens 6 Wochen, spätestens aber, mit Gebührenzuschlag, 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin im korrekten Word-Format (siehe unten) eingebracht werden. Anträge, die nicht alle erforderlichen Angaben in einem einzigen Formular enthalten, oder die zu spät eingereicht werden, (siehe Beispielantrag), werden nicht bearbeitet.

Tarifverträge

Aus- und Weiterbildung

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