06.11.2019
Das
Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von Bundesministerin
Klöckner vorgelegten Gesetzentwurf für die GOT-Notdienstnovelle
einstimmig und ohne Aussprache verabschiedet.
Der Bundesrat wird über den Gesetzentwurf voraussichtlich am 20. Dezember beschließen, sodass von einem Inkrafttreten Anfang 2020 ausgegangen werden kann. Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind: Verpflichtende, pauschale Notdienstgebühr von 50 Euro für Behandlungen außerhalb der regulären Sprechzeiten und Abrechnung der tierärztlichen Leistung mit mindestens dem 2-fachen bis maximal 4-fachen Satz.
Download:
VO-Entwurf zur GOT