02.11.2020
Das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat darüber informiert, dass
die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals auch bei einem
Wildschwein in Sachsen nachgewiesen wurde.
Das
Tier wurde im Rahmen einer Jagd erlegt und hatte keine Krankheitssymptome, wurde aber routinemäßig auf ASP untersucht.
Der Fundort liegt in der Nähe der polnischen Grenze in der Oberlausitz, Landkreis Görlitz. In Polen gibt es seit 2014 ein aktives ASP-Geschehen, das sich in Richtung Westen ausgebreitet hat. Seit Januar waren bereits Fälle von ASP in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland aufgetreten. Nachdem am 10. September 2020 ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg bestätigt wurde, gab es – wie erwartet wurde – weitere Fälle. Wie zuvor schon in Brandenburg greifen nun die Vorgaben der Schweinepest-Verordnung. Die zuständige Behörde in Sachsen muss nun alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu gehört, Zonen mit besonderen Schutzmaßnahmen auszuweisen. Auf Initiative des BMEL werden Schutzmaßnahmen, wie der Aufbau von festen Zäunen, seitens der Europäischen Union kofinanziert.
Mit
weiteren Fällen von ASP, die aus Brandenburg gemeldet wurden, erhöht
sich die Gesamtzahl der nachgewiesen ASP-Fälle in Deutschland auf insgesamt
118. Die
Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von ASP.
Die Aktualisierung der Fallzahlen veröffentlichen das BMEL auf seiner
Homepage.