In einem gemeinsamen Schreiben haben die Präsidenten von bpt und Deutschem Tierschutzbund heute an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner appelliert, zu einem Dialogprozess zur Erarbeitung einer nationalen Nutztierstrategie einzuladen. Relevante Stakeholder aus allen gesellschaftlichen Bereichen müssten in die geplante Entwicklung eingebunden werden. Beide Verbände stünden mit Ihrer Expertise zur Verfügung. Grund dafür: Eine Nutztierstrategie, die ausschließlich in einem intern-ministerialen Prozess erarbeitet würde, könnte nie das Vertrauen und damit die Verlässlichkeit entwickeln, die es braucht.
Im Rahmen des sogenannten Wildschwein-Monitorings wurden am 11. Januar bei einer routinemäßigen Untersuchung einer Wildschweinblutprobe aus dem Raum Soltau erstmals Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit durch das Veterinärinstitut des LAVES in Hannover amtlich nachgewiesen. Das Vorkommen der Erkrankung stellt eine potenzielle Bedrohung für Hausschweinebestände und Haustiere, besonders Hunde, dar. Das Veterinäramt des Heidekreises fordert daher alle Schweinehalter verstärkt auf, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Jägern wird dringend empfohlen, keinen Aufbruch von Wildschweinen an Hunde zu verfüttern.
Mit seinem diesjährigen Messeauftritt auf der Internationalen Grünen Woche will der bpt darauf aufmerksam machen, dass Tierärztinnen und Tierärzte ihrer hohen Verantwortung für sichere Lebensmittel, für tierschutzgerechte Haltungsbedingungen und für eine flächendeckende medizinische Versorgung aller Haus- und Nutztiere nur gerecht werden können, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen.
Die Europäische Veterinärinspektion GmbH (EVI) ist neuer Vertragspartner des bpt für die Zertifizierung nach dem Kodex "Gute veterinärmedizinische Praxis" ("GVP"). Sie übernimmt die bisherigen Aufgaben der SGS Germany GmbH.
In einem Rinderbestand im Landkreis Trier-Saarburg ist die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen worden. Das hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz mitgeteilt. Das Ergebnis wurde heute durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Das im Süden von Rheinland-Pfalz bereits bestehende Restriktionsgebiet, das im Dezember 2018 nach dem Ausbruch der Seuche im baden-württembergischen Ottersweier (Landkreis Rastatt) eingerichtet worden war, wird ausgeweitet. Davon betroffen sind auch Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen. Das Restriktionsgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden.
Die EU-Verordnungen 2019/6 und 2019/4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln sind im Amtsblatt der Europäischen Union mit der Nummer L 4 vom 7. Januar 2019 veröffentlicht worden. Beide Verordnungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gelten ab dem 28. Januar 2022.